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Neuburg-Schrobenhausen: Wohnung gekündigt – und jetzt? Wie eine Beratungsstelle aus Neuburg hilft

Neuburg-Schrobenhausen

Wohnung gekündigt – und jetzt? Wie eine Beratungsstelle aus Neuburg hilft

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    Eigenbedarf liegt vor, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder einen Familienangehörigen benötigt.
    Eigenbedarf liegt vor, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder einen Familienangehörigen benötigt. Foto:  Jens Schierenbeck, dpa (Symbolbild)

    Die Kündigung der Wohnung lag bereits auf dem Tisch. Der Mann sollte ausziehen – "weil es bei mir riecht", sagte er Katrin Pfeiffer am Telefon. Die Sozialpädagogin, die beim Caritas-Kreisverband die "Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit" betreut, setzte sich ins Auto und fuhr zu der Wohnung – wo ihr zunächst der Atem stockte. Der Mann war zweifelsohne völlig überfordert – mit sich, seinem Leben und der Wohnung erst recht. Es war offenkundig, dass er Hilfe benötigte – und zwar nicht nur beim Entmüllen der Zimmer. Es sind Fälle wie diese, mit denen

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