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Neuburg-Schrobenhausen: Wer ein Haus erbt, muss es zeitnah energetisch sanieren

Neuburg-Schrobenhausen

Wer ein Haus erbt, muss es zeitnah energetisch sanieren

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    Eigentümern von besonders schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen droht künftig eine Sanierungspflicht.
    Eigentümern von besonders schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen droht künftig eine Sanierungspflicht. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Wer ein Haus kauft oder erbt, muss darauf achten, dass es innerhalb von zwei Jahren den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bezüglich der energetischen Effizienz entspricht. Das GEG betrifft die Bereiche Heizung und Gebäudehülle: Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden. Außerdem sind Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. „Die neuen Heizsysteme sollten zu erheblichen Teilen erneuerbare Energien nutzen. Ölheizkessel dürfen bis auf wenige Ausnahmen von 2026 an nicht mehr eingebaut werden“, sagt Christoph Unterburger, Klimaschutzmanager des Landkreises.

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