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Neuburg-Schrobenhausen: Vogelgrippe: Auch Hühnerhalter rund um Neuburg müssen Maßnahmen ergreifen

Neuburg-Schrobenhausen

Vogelgrippe: Auch Hühnerhalter rund um Neuburg müssen Maßnahmen ergreifen

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    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlässt Regeln für Hühnerhalter wegen Vogelgrippe.
    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlässt Regeln für Hühnerhalter wegen Vogelgrippe. Foto: Matthias Becker (Symbol)

    Die Geflügelpest, landläufig auch Vogelgrippe genannt, ist wieder in Bayern angekommen. Der Erreger konnte bei verendeten Wildvögeln in den Landkreisen Passau, Landsberg am Lech, Landkreis Haßberge und Starnberg nachgewiesen werden. Mit einem bestätigten Fall in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Bayreuth hat die Geflügelpest auf Hausgeflügel übergegriffen. Zum Schutz vor der sich ausbreitenden Tierseuche erlassen auch die Landratsämter der Region, darunter Neuburg-Schrobenhausen, eine Allgemeinverfügung für Halter bis einschließlich 1000 Stück Geflügel. Die Maßnahmen betreffen also auch Hobby-Halter. Größere Betriebe müssen bereits strengere Sicherheitsvorschriften beachten. Die Verfügung des Landratsamts enthält verschiedene Haltungs- und Hygieneregeln.

    So muss zum Beispiel Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Gleiches gilt für Fahrzeuge und Maschinen. Für Wildvögel wie Hühner, Gänse, Greifvögel und Eulen gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

    Aktuelle Vogelgrippe nicht auf Menschen übertragbar

    Die gute Nachricht: Anders als frühere Vogelgrippe-Viren – zuletzt grassierte die Geflügelpest 2016/2017 in Bayern – ist der aktuell auftretende Virustyp nicht auf den Menschen übertragbar, sagt Tierarzt Dr. Johannes Riedl vom Neuburger Veterinäramt. Der Verzehr von Geflügel sei unbedenklich. Trotzdem betont er, wie wichtig es ist, Geflügelfleisch beim Kochen immer durchzuerhitzen und die „allgemeine Küchenhygiene“ einzuhalten.

    Das Veterinäramt untersucht bereits totgefundene Wildvögel, bislang gab es aber noch keinen Fall des aktuell auftretenden Vogelgrippe-Virus im Landkreis. Überhaupt gebe es in norddeutschen Bundesländern viel mehr Fälle als in Bayern, dennoch rät der Tierarzt zur Vorsicht. Es sei jetzt sehr wichtig, „den Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu minimieren“, um das Einschleppen des Virus zu vermeiden. Darauf zielt die Allgemeinverordnung letztendlich ab. Derzeit besteht noch keine Stallpflicht. Dennoch appelliert Riedl an die Halter, dass sie sich schon einmal Gedanken machen, wie sie ihre Hühner in einem Stall unterbringen können. Wenn die Fälle in Bayern mehr werden, könnte das nämlich – wie in der Vergangenheit geschehen – verpflichtend werden. Bei einem Ausbruch von Vogelgrippe bei Hausgeflügel muss der gesamte Bestand „gekeult“, also getötet werden, um die Ausbreitung zu verhindern, verdeutlicht Riedl den Ernst der Lage. Präventiv, etwa mit Medikamenten, könne man gegen die Vogelgrippe nicht vorgehen.

    Viele Kleingeflügel- und Hobbyhalter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

    Wie man erkennt, ob die eigenen Hühner von der Geflügelpest betroffen sind? Das sei nicht zu übersehen, meint der Experte. Es würden dann sehr viele Todesfälle innerhalb kürzester Zeit auftreten, die Hühner würden apathisch, außerdem bewegten sie sich weniger und fräßen auch nicht mehr viel.

    Beim Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen sind laut Riedl 1300 Betriebe gemeldet, die Hühner halten. 950 davon besitzen weniger als 20 Tiere, sind also Kleingeflügel- oder Hobbyhalter. Nur 33 Betriebe halten mehr als 100 Stück Geflügel.

    Geflügelhalter, die noch nicht beim Veterinäramt gemeldet sind, werden darum gebeten, dies nachzuholen. Wer Wildvögel tot auffindet oder Fragen zum Thema hat, kann sich unter Telefon 08431/57-288 an das Veterinäramt wenden.

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