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Neuburg-Schrobenhausen: Landwirt wegen katastrophaler Zustände im Kuhstall vor Gericht

Neuburg-Schrobenhausen

Landwirt wegen katastrophaler Zustände im Kuhstall vor Gericht

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    Das Veterinäramt Neuburg hat einen landwirtschaftlichen Hof im Westen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen überprüft und dort verheerende Zustände festgestellt. 
    Das Veterinäramt Neuburg hat einen landwirtschaftlichen Hof im Westen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen überprüft und dort verheerende Zustände festgestellt.  Foto: Karl-Josef Hildenbrand (Symbolbild)

    Ein am Boden liegendes Kalb mit verkrümmten Beinen und wunden Stellen, Kälber mit eingewachsenen Ketten um den Hals, eine Kuh, die bewegungsunfähig mit dem Kopf im Kot liegt und ein totes Rind. Außerdem zentimeterhoher Mist im Stall. So schilderte das Veterinäramt Neuburg die Zustände auf einem Bauernhof im westlichen Landkreis. Doch der Angeklagte, ein 63-jähriger Landwirt, ist sich keiner Schuld bewusst. „Es war alles in Ordnung. Ich habe alles gemacht und die Tiere gefüttert“, bekräftigte der Mann am Mittwoch vor dem Amtsgericht Neuburg.

    Diesen Aussagen aber widersprechen die Bilder, die das Veterinäramt im Januar dieses Jahres im Stall des 63-Jährigen aufgenommen hat, sehr deutlich, wie Amtsrichter Christian Veh ausführte. Er wies daher den Angeklagten auch sehr eindringlich darauf hin, die Sachlage einzugestehen: „Es macht im Urteil schon einen Unterschied, ob man überfordert war, oder sagt, es war alles in Ordnung.“ Denn nach einem Krankenhausaufenthalt sei der 63-Jährige gesundheitlich angeschlagen gewesen, wie sein Anwalt angab. Betriebshelfer hatten während der Genesung des Mannes dessen Hof bewirtschaftet, waren allerdings nach seiner Rückkehr von der Krankenkasse nicht mehr bezahlt worden.

    Eine Kuh lag verendet im Stall

    So musste der Landwirt, der im Gerichtssaal sehr gebrechlich wirkt, die 31 Rinder alleine versorgen. Er alarmierte die Hoftierärztin, als eine seiner Kühe nach dem Gebären nicht mehr aufstehen wollte. Nachdem das behandelte Tier nach drei Tagen immer noch nicht stehen wollte, riet die Tierärztin zum Einschläfern. Doch der 63-Jährige wollte noch abwarten. Als die Frau sechs Tage später wegen eines anderen Tieres wieder auf den Hof des Angeklagten gerufen wurde, lag die Kuh verendet im Stall. Nach Aussage der Frau war das Rind bereits „einige Tage“ tot. Auch eine zweite Kuh lag nach einem Beinbruch drei Tage bewegungslos am Boden mit dem Kopf im Kot. Nach diesen Vorkommnissen informierte die Tierärztin das Veterinäramt.

    Bei der Hofbesichtigung wurden neben den beiden Rindern auch noch drei Kälber gefunden, die mit Ketten um den Hals an der Stallwand festgebunden waren. Bei zwei Kälbern waren die Ketten bereits in die Haut, teilweise bis in die Muskulatur, eingewachsen. Ein zwölf Tage altes Kalb hatte verkrümmte Beine und durch die Bewegungsunfähigkeit schon offene Stellen am Körper. Eine weitere Kuh war grundlos an den Hinterbeinen fixiert, sodass sich das Tier kaum bewegen konnte. Der Stall war laut Veterinäramt „völlig unzureichend“ ausgemistet und die Tiere hatten kein Wasser. Die Amtstierärztinnen ordneten deshalb an, dem Landwirt die Tiere wegzunehmen.

    Der Landwirt durfte drei seiner 31 Rinder behalten

    Nur drei Rinder durfte der 63-Jährige behalten, nachdem er gedroht hatte, sich etwas anzutun. Die Haltung der verbliebenen Rinder wurde mehrfach überprüft und war ohne Beanstandung. Derzeit hat der Mann vier Milchkühe, fünf Kälber und drei Schweine.

    Eine Entscheidung über ein Tierhaltungsverbot hat das Verwaltungsgericht München noch nicht gefällt. Immer wieder schüttelte der 63-Jährige während der Verhandlung verständnislos den Kopf, als die Veterinärmediziner ihre Aussagen machten. Schon auf dem Hof sei der Mann eher uneinsichtig gewesen, wie eine Amtstierärztin angab. „Er war sich nicht bewusst, wie dramatisch die Zustände waren“, so die Frau. Betriebshelfer und Nachbarn befanden dagegen die Haltung der Tiere für in Ordnung. „Er hat sich immer um die Tiere gekümmert“, erklärten die Zeugen vor Gericht.

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Prozess wird fortgesetzt

    Die Verteidigung möchte nun noch einen Entlastungszeugen hören. Außerdem soll die Hoftierärztin noch einmal zum Fall des toten Rindes aussagen. Der Angeklagte behauptet nämlich vehement, dass die Kuh an dem von der Frau angegebenen Tag noch am Leben war.

    Der Prozess wird am 2. November fortgesetzt.

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