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Neuburg-Schrobenhausen: Inzidenz unter 50: Was das für Schulen und Kitas im Kreis bedeutet

Neuburg-Schrobenhausen

Inzidenz unter 50: Was das für Schulen und Kitas im Kreis bedeutet

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    Die Kinderbetreuungsangebote dürfen ab kommender Woche regulär öffnen.
    Die Kinderbetreuungsangebote dürfen ab kommender Woche regulär öffnen. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen meldet am Freitag, 12. März 2021, eine Sieben-Tage-Inzidenz (Robert-Koch Institut) von 48,3. Damit gelten in den Schulen und in der Kindertagesbetreuung im Landkreises ab Montag, 15. März, die Regelungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50.

    Grundschulen und Grundschulstufe der Förderzentren:

    • Es findet voller Präsenzunterricht (das heißt, auch ohne Mindestabstand) statt.

    Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen, Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- bzw. Förderlehrern:

    • Es findet Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern in allen Jahrgangsstufen statt.
    • Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.

    Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen:

    • Die Betreuungsangebote können ab Montag, 15. März, regulär öffnen.

    In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist das Verfahren bei inzidenzabhängigen Regelungen festgelegt. Zur Information der Schulen und Kindertagesbetreuung macht die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag jeder Woche amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt.

    Hier zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts auf seinem Dashboard. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. (nr)

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