Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist am Freitag, 12. März, drei Tage in Folge mit einer Inzidenz von über 35 eingestuft, sodass sich neue Regelungen im Bereich der privaten Kontakte ergeben. Damit gilt für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Samstag, 13. März, folgende Kontaktbeschränkung:
- Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Die bisher geltenden inzidenzabhängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhandel, Sport, Kultur bleiben bestehen.
Weitere Änderungen ergeben sich erst dann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei Tage in Folge die nächsten Inzidenzeinstufungen 50 beziehungsweise 100 erreicht. Weitere Änderungen werden in der Presse, im Amtsblatt sowie auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. (nr)
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