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Neuburg-Schrobenhausen: Geöffnet trotz Lockdown: Tedi-Märkte im Raum Neuburg müssen wieder schließen

Neuburg-Schrobenhausen

Geöffnet trotz Lockdown: Tedi-Märkte im Raum Neuburg müssen wieder schließen

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    Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat die drei Tedi-Märkte im Kreis, hier die Filiale an der Grünauer Straße in Neuburg, geschlossen.
    Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat die drei Tedi-Märkte im Kreis, hier die Filiale an der Grünauer Straße in Neuburg, geschlossen. Foto: Andreas Zidar

    Am Donnerstagmorgen ist vor dem Geschäft an der Grünauer Straße ein breites Sortiment aufgebaut. Eimer, Boxen, Decken, Dekoartikel. Im Inneren zeichnen Verkäuferinnen Ware aus, vereinzelte Kunden schlendern mit den vorgeschriebenen Einkaufskörben in der Hand durch den Laden. Wer durch die Gänge streift, findet so einiges. Da sind die „Dinge des täglichen Bedarfs“, wie es so schön heißt. Schreibwaren also, Getränke oder Süßigkeiten. Aber auch ganz vieles andere. Pfannen, Koffer, Socken, Schuhe, Spielzeug – alles Dinge, die der örtliche Fachhandel derzeit immer noch hinter verschlossenen Ladentüren halten muss. Die Kette Tedi, bekannt für Ein-Euro-Angebote, empfängt seit dieser Woche wieder Kunden in ihren Geschäften in Bayern – obwohl aktuell neben Friseuren eigentlich nur Bau- und Gartenmärkte öffnen durften. Ein Schritt, der für viele Diskussionen sorgt. Mancherorts, zum Beispiel im Kreis Donau-Ries, hat das Gewerbeamt die Filialen unter der Woche wieder geschlossen. Nun haben auch die Behörden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen reagiert.

    Kreis Neuburg-Schrobenhausen: Tedi-Filialen müssen wieder schließen

    Das Unternehmen selbst sieht sich mit seinem Vorgehen vollkommen im Recht. „Durch unser vielfältiges und breit gefächertes Sortiment können wir einen überwiegenden Sortimentsanteil der vom Gesetzgeber erlaubten Produkte (zum Beispiel Tierbedarf, Drogerie, Lebensmittel und Baumarkt) aufweisen“, teilt Sprecher Tobias Mrowitzki mit, der überzeugt ist: „Damit ist die Eröffnung unserer Filialen im Sinne der Infektionsschutzverordnung in Bayern erlaubt.“

    Das Unternehmen beruft sich darauf, dass laut Bayerischen Wirtschaftsministerium Betriebe mit einem gemischten Sortiment öffnen dürfen, wenn das erlaubte Sortiment überwiegt. Als Mischbetriebe gelten Geschäfte, deren Sortiment zur Hälfte dem erlaubten Bereich zuzurechnen ist. Seit dieser Woche zählen auch Garten- und Bauutensilien dazu. Doch hat ein Ein-Euro-Laden wirklich genügend Baumarkt-Artikel, um bereits in dieser Woche öffnen zu dürfen? Dies zu kontrollieren, ist die Aufgabe der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Mancherorts fielen diese Kontrollen zum Nachteil der Billig-Kette aus. Im Kreis Donau-Ries etwa schloss das Gewerbeamt drei Filialen. Der Grund: Die Läden erreichten nicht die erforderlichen 50 Prozent des erlaubten Sortiments.

    Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen schließt Tedi-Filialen

    Gleiches ist nun im Kreis Neuburg-Schrobenhausen passiert. Wie Sabine Gooss, Sprecherin des Landratsamtes, mitteilt, habe man die drei Märkte der Kette im Landkreis – zwei in Neuburg, einen in Schrobenhausen – am Donnerstagnachmittag kontrolliert. Dabei habe man festgestellt, dass der Anteil des erlaubten Sortiments „weit unter 50 Prozent“ liegt, heißt es. Daraufhin wurden die Märkte mit sofortiger Wirkung geschlossen.

    „Das finde ich korrekt und fair“, sagt Michael Regnet, Geschäftsführer des Stadtmarketings Neuburg. Immer wieder beklagten zuletzt Einzelhändler aus der Region Ungerechtigkeiten (lesen Sie hier mehr dazu). Regnet sieht auch den aktuellen Fall kritisch. „Wenn ich an Baumarkt-Artikel denke, denke ich nicht an Tedi“, sagt er. Hätte das Unternehmen belegen können, dass das Sortiment den Vorschriften entspricht, wäre dieses Vorgehen „leider“ gedeckt von der Infektionsschutzverordnung gewesen, so Regnet – auch wenn er eine solche Regelung nicht gutheißt. „Es kann nicht sein, dass der stationäre Einzelhandel schließen muss, während große Mischbetriebe öffnen dürfen. Das passt nicht.“

    Tedi-Märkte in Neuburg und Schrobenhausen müssen schließen: Ab Montag darf Einzelhandel öffnen

    Regnet beklagt, dass die Verordnung unklar formuliert sei, und es eine große Grauzone für Interpretationen gebe. Er berichtet von einem Werbeprospekt eines großen Discounters. In diesem seien auf 22 von 39 Seiten Non-Food-Artikel abgebildet, Dinge also, die kleine Einzelhändler derzeit zum Teil nicht im Laden verkaufen dürfen. Er habe den Eindruck, dass die großen Ketten aktuell bewusst auf solche Artikel setzen, um Umsätze zu generieren. „Das Sortiment hat sich verschoben, das sehe ich sehr kritisch“, betont Regnet. Ab Montag dürfte sich die Situation etwas entspannen. Dann darf in Neuburg der komplette Einzelhandel unter Auflagen wieder öffnen.

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