Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde bei einer Graugans im Februar 2021 das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen. Damit sich das Virus nicht auf Hausgeflügel überträgt, müssen die Tiere seit dem 14. Februar aufgestallt werden.
Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel im Landkreis bleibt bestehen
Dazu müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel (d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen halten, dieses in geschlossenen Ställen unterbringen. Möglich ist auch eine Unterbringung in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Ziel ist es, Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis ist weiterhin gültig, da in Bayern weitere Fälle der Geflügelpest festgestellt werden und somit von einer flächendeckenden Ausbreitung auszugehen ist. Die Geflügelpest tritt derzeit vor allem bei wildlebenden Wasservögeln auf. Beim Hausgeflügel werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten bei Hühnern und Puten beobachtet. Sie können bis zu 100 Prozent betragen.
Anzeigepflichtig: Geflügelpest wird auch staatlich bekämpft
Als anzeigepflichtige Tierseuche wird die Geflügelpest staatlich bekämpft. Das Veterinäramt Neuburg-Schrobenhausen bittet Bürger, verendet aufgefundene Wildvögel dem Veterinäramt (08431/57288) oder den örtlichen Polizeidienststellen unter der genauen Angabe des Fundortes zu melden. (nr)
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