Zwei Strafverfahren wegen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurden durch die Polizei Neuburg am Freitagvormittag eingeleitet. In beiden Fällen wurden E-Scooter im Straßenverkehr gefahren, an denen ungültige Versicherungskennzeichen angebracht waren. In beiden Fällen ergab eine Überprüfung, dass kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz für die Fahrzeuge bestand.
Neuburg/Schrobenhausen