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Neuburg: Prozess in Neuburg: Er soll Kinder zu Nacktfotos animiert haben

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Prozess in Neuburg: Er soll Kinder zu Nacktfotos animiert haben

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    In Chats soll sich ein junger Mann als "Julia" ausgegeben haben.
    In Chats soll sich ein junger Mann als "Julia" ausgegeben haben. Foto: Maya Spitzer (Symbolbild)

    Die Nachrichten, die „Julia“ an die Mädchen schickte, waren eindeutig. Sie sollten sich ausziehen, in Unterwäsche oder ganz nackt posieren, sich fotografieren und die Bilder dann per Whatsapp an „Julia“ schicken. Dazu weitere eindeutige Aufforderungen. Doch „Julia“ war nicht „Julia“, sondern ein erwachsener junger Mann, der sich als 15-jähriges Mädel ausgegeben hatte. Und die angeschriebenen Kontakte waren Kinder im Alter zwischen zwölf und 14 Jahren. Es ging also vor dem Neuburger Amtsgericht um sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verschaffung sowie den Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften.

    Amtsgericht Neuburg: Im Prozess wirkt der Mann zerknirscht

    Der junge Mann auf der Anklagebank, in Jeans und blauem Hemd, wirkt zerknirscht. Es tue ihm leid: „Das war blöd von mir.“ Er wisse selbst nicht, was ihn da im Jahr 2018 geritten hatte. Er habe damals keine Freundin gehabt, startet er vor Richter Ebner einen Erklärungsversuch. Deswegen habe er die Mädchen dazu animiert ihm Fotos von sich zu schicken. Außerdem schrieb der damals 19- beziehungsweise 20-Jährige Dinge wie: „Ich will Sex mir dir.“ Die Kinder waren bereitwillige Opfer, sie schickten ihm die geforderten Fotos.

    Dazu hatte der Mann jugendpornografische Bilder aus diversen Chatgruppen, über 1400 an der Zahl, auf seinem Handy gespeichert und einiges an kinderpornografischem Material. Während die Anklägerin die Liste an Vorwürfen verlas, senkte der Vater des Angeklagte, der in der hintersten Bank Platz genommen hat, den Blick. „Haben Sie in der Familie die Sache thematisiert“, wollte Ebner von dem jungen Mann wissen, der noch zu Hause wohnt. Der nickt und erzählt, dass er mit seinen Eltern und Geschwistern viel darüber gesprochen habe.

    Die Jugendhilfe attestierte ihm, dass er keine entsprechenden Neigungen habe, doch die Staatsanwältin hielt dagegen, dass man in diese Kreise und Whatsapp-Gruppen nur gelange, wenn gewisse Neigungen zugrunde liegen. Der Angeklagte selbst sprach davon, dass sich die Sache verselbstständigt habe: „Man rutscht da immer weiter hinein.“ Warum er sich nicht in Chatgruppen von Gleichaltrigen aufgehalten habe, wollte Richter Gerhard Ebner wissen.

    Besitz von Jugendpornografie: Angeklagter muss in den Jugendknast

    Warum mussten es Gruppen mit eindeutig Minderjährigen sein? Darauf hatte der heute 21-Jährige keine Antwort. „Sie haben die sexuelle Unerfahrenheit der Mädchen ausgenutzt“, war sich Ebner sicher. Und das sei auf gut bayrisch „ganz besonders hinterfotzig“. Die Anklage forderte eine Woche Dauerarrest, denn die Taten seien wiederholt und über einen längeren Zeitraum passiert. Zugute halten müsse man dem jungen Mann, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

    Richter Ebner folgte weitgehend der Anklägerin und verhängte zwei Wochenendarreste und dazu noch 1500 Euro Geldstrafe. Der Metallbauer solle jeden Monat, in dem er die Summe an „Wirbelwind“, einen Verein, der sich für Opfer sexueller Gewalt einsetzt, abzahle, sich darin erinnern, was er falsch gemacht habe.

    Auch im Jugendknast habe er zwei Wochenenden lang Gelegenheit dazu. Das seien ganz massive Straftaten, gab ihm Ebner noch mit auf den Weg, für die der Gesetzgeber gerade die Gesetzeslage verschärfe. „Wenn Sie so etwas noch einmal machen, dann wartet auf sie eine sehr empfindliche Freiheitsstrafe.“

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