Ein Jahr Freiheitsstrafe und 5000 Euro Geldbuße, so lautete das Urteil gegen den 63-jährigen Landwirt aus einer westlichen Landkreisgemeinde. Der Mann war wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt worden. In seinem Stall mit 31 Rindern herrschten katastrophale Zustände. Ins Rollen brachte die ganze Sache die von dem Mann alarmierte Hoftierärztin. Er hatte sie zu einer Kuh gerufen, die nach dem Gebären nicht mehr aufstehen wollte.
Neuburg