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  3. Neuburg: „Plötzlich ist der Boden weggebrochen“: Horror-Unfall auf dem Balkon vor Gericht

Neuburg
13.03.2024

„Plötzlich ist der Boden weggebrochen“: Horror-Unfall auf dem Balkon vor Gericht

Ein schwerer Unfall auf einem Balkon wird vor dem Neuburger Amtsgericht verhandelt.
Foto: Andreas Zidar (Archivbild)

Eine 29-jährige Frau überlebte den Sturz von einem Balkon mit viel Glück. Waren die Marmorplatten geeignet? Ein Freund steht jetzt vor dem Amtsgericht Neuburg.

Sie ist plötzlich durch den Balkon durchgebrochen und drei Meter tief auf den Betonboden gestürzt. Einer 29-jährigen Frau aus Königsmoos ist dieser Horrorunfall passiert. Sie hat ihn mit viel Glück überlebt. Ein Freund des Vaters hatte seinerzeit die roten Marmorplatten bestellt und mitverlegt. Jetzt steht er wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht.

Die Verhandlung im Amtsgericht Neuburg ist nicht unkompliziert. Es geht um Statik, Frostsicherheit und Belastbarkeit bestimmter Marmorplatten. Der Vorsitzende Richter Christian Veh will einen Gutachter hören und den Prozess später fortsetzen. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage lehnte Verteidiger André Schneeweiß ab. Es geht auch um hohe Schmerzensgeldansprüche der geschädigten Frau. 

Frau stürzt von Balkon in Königsmoos drei Meter in die Tiefe

Unter Tränen schilderte die heute 30-Jährige im Gericht den schmerzlichen Vorfall. Als sie eines Tages im Herbst 2022 auf ihren Balkon trat, „ist unter mir einfach der Boden weggebrochen.“ Ein Loch von einem auf einem Meter Größe war aufgerissen. Die junge Frau schlug auf Beton auf, erlitt Knochenbrüche, viele Prellungen und einen Milzriss. Sie war bewusstlos, als sie die Helfer mit einem Hubschrauber in die Klinik flogen. Das Unglück macht ihr heute noch das Leben schwer. Sie meide Höhen, könne nicht unter Brücken durchgehen und müsse gegen posttraumatische Störungen behandelt werden.

Der Abstand zwischen Unfall und Plattenverlegung spielt eine Rolle – es handelt sich um 16 Jahre. Es war ein Freundschaftsdienst gewesen, als 2006 der heute 54-jährige Vertreter für Natursteine den roten Marmor für den Balkon empfohlen hatte („Ich habe einen Super-Stein“). Vor Gericht betonte der Angeklagte jetzt: „Ich habe mich bei mehreren Firmen informiert, dass die Marmorplatten frostsicher sind.“ Dass er die Platten seinerzeit nicht nur mit dem Gabelstapler angehoben, sondern auch mitverlegt hat, daran erinnerte er sich erst im Gerichtssaal nach einem deutlichen Hinweis des Vaters der Geschädigten.

Prozess vor dem Amtsgericht Neuburg nach Balkonsturz in Königsmoos

Die beiden sind weiterhin befreundet. „Diese Freundschaft muss auch nicht in die Brüche gehen“, findet Amtsgerichtsdirektor Christian Veh, aber die Frage von Fahrlässigkeit sei auf jeden Fall zu klären. Für den nach dem Unfall eingeschalteten Gutachter der Dekra war der Fall klar: Die verwendeten Platten seien als freitragender Balkonbelag nicht geeignet. In der Fachwelt würden sie weitgehend als nicht frostsicher beschrieben. Im fraglichen Wohnhaus in Königsmoos seien sie auf eine Stahlkonstruktion mit verzinkten Trägern mit zwölf und 6,5 Zentimeter Breite und einem Meter Abstand verlegt worden. Es seien jeweils zwei Platten (zwei Zentimeter stark) aufeinandergelegt worden. Der Sachverständige schreibt in seiner Analyse von einer „statisch nicht sicheren Konstruktion“.

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Verteidiger André Schneeweiß bezeichnete das Dekra-Gutachten als „Katastrophe“. Er zitierte die Produktbeschreibungen mehrerer italienischer Hersteller, die die Marmorplatten als „eindeutig frostbeständig“ und für den Außenbereich als geeignet schildern. „Deshalb wollen wir einen Freispruch“, so der Anwalt. 

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