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Neuburg: PFAS-Belastung: Bundeswehr verlängert Verjährungsfrist für betroffene Bürger

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PFAS-Belastung: Bundeswehr verlängert Verjährungsfrist für betroffene Bürger

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    Der Zeller Weiher und viele Flächen in dem kleinen Ortsteil sind stark mit PFAS belastet. Jetzt wird die Verjährungsfrist verlängert.
    Der Zeller Weiher und viele Flächen in dem kleinen Ortsteil sind stark mit PFAS belastet. Jetzt wird die Verjährungsfrist verlängert. Foto: Winfried Rein

    Es dürfte für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung sein: Die Bundeswehr verlängert die Verjährungsfrist für PFAS-Schäden in Neuburg und Manching. Dies war von beiden Städten mit Nachdruck gefordert worden, nachdem sich bereinigende Maßnahmen in beiden Städten immer weiter verzögert hatten.

    Erst im Februar war im Neuburger Bauausschuss der drohende Fristablauf thematisiert worden. Denn nur noch bis Ende 2024 sollte es demnach möglich sein, gegen die Belastung vorzugehen, danach wäre die Causa PFAS in beiden Städten verjährt. Doch dazu wollten es die Betroffenen auf keinen Fall kommen lassen. Denn auf entsprechende Maßnahmen zur Bereinigung der Flächen wurde bisher vergeblich gewartet.

    Diverse Gutachten wurden erstellt, die Lage immer wieder neu geprüft, Sanierungsmaßnahmen gab es bisher keine. Und auch für das Jahr 2024 ist zunächst eine sogenannte Detailanalyse geplant, bevor eine Sanierung durchgeführt werden soll, so die Informationen von Seiten der Bundeswehr. Von vorgezogenen Einzelmaßnahmen hatte ein Gutachter wie berichtet abgeraten, diese hatte Oberbürgermeister Bernhard Gmehling gefordert, damit verhindert wird, dass weitere Chemikalien in das Grundwasser gelangen.

    Verjährungsfrist für PFAS-Schäden in Neuburg um vier Jahre verlängert

    Die Bundeswehr bietet den möglicherweise von PFAS betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern in Manching und Neuburg nun eine Verlängerung der Verjährung um vier Jahre, also bis zum Ende des Jahres 2028, an. Um dies geltend zu machen, müssen die betroffenen Bürger allerdings aktiv werden, wie aus einer Pressemitteilung der Bundeswehr hervorgeht.

    Dazu müssen die Betroffenen: 

    • 1. ihren individuellen Schaden geltend machen und
    • 2. den Verzicht auf die Einrede der Verjährung schriftlich beantragen.

    Das formlose Antragsschreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat GS II 1 Fontainengraben 200 53123 Bonn.

    WICHTIG: Für Betroffene, denen bereits ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 31. Dezember 2024 erklärt wurde, verlängert sich dieser nicht automatisch. Betroffene, die von dem weiteren Verzicht Gebrauch machen möchten, müssen an zuvor genannte Anschrift einen formlosen Antrag auf Verlängerung stellen.

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