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Neuburg: Nach Schüssen mit Luftgewehr verurteilt: "Sie sind ein unguter Mensch"

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Nach Schüssen mit Luftgewehr verurteilt: "Sie sind ein unguter Mensch"

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    Ein Mann aus dem Donaumoos wurde nach Schüssen auf das Grundstück seines Nachbarns verurteilt.
    Ein Mann aus dem Donaumoos wurde nach Schüssen auf das Grundstück seines Nachbarns verurteilt. Foto: Arne Dedert (Symbol)

    Auch wenn der Angeklagte es selbst es nicht zugab, war für den Richter Christian Veh die Sache klar. Ein 65-Jähriger wurde am Amtsgericht Neuburg verurteilt, mehrmals mit einer Luftdruckwaffe auf das Grundstück seines Nachbarns im Donaumoos geschossen zu haben. „Es besteht nicht der geringste Zweifel, dass Sie der sind, der geschossen hat.“

    Der Mann hat laut Anklage auf zwei Autos, einen Pool und sogar den Hund des Nachbarn geschossen

    Den Schüssen voraus ging ein jahrzehntelanger Nachbarschaftsstreit. „Wir reden schon seit mindestens 30 Jahren nicht mehr“, sagte der Angeklagte. Im vergangenen August und September soll der Streit eskaliert sein. Laut Anklage soll der Mann mit einer Luftdruckwaffe an mehreren Tagen auf das Grundstück seines Nachbarn geschossen haben. Zwei Autos, ein Pool und sogar ein Hund wurden dabei getroffen. Weil er die Tat aber am ersten Verhandlungstag nicht zugegeben hatte, wurde die Verhandlung unterbrochen und nun mit zusätzlichem Beweismaterial fortgesetzt. Zum Einsatz kamen unter anderem Aufzeichnungen einer Überwachungskamera des Nachbarn, auf denen erkennbar ist, wie der Hund getroffen wurde. In Pool und Hund wurden handelsübliche Diabolo-Luftdruckmunition gefunden, die laut Polizei zu den Waffen des 65-Jährigen passen. Auch Einschusswinkel und Entfernung lassen auf einen Schuss aus dem Haus des Angeklagten schließen.

    Zugute hielt Richter Veh dem Mann, dass dieser nicht vorbestraft ist. „Aber Sie haben sich weder entschuldigt, noch die Tat zugegeben.“ So schloss er sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 65-Jährigen zu 120 Tagessätzen à 60 Euro. „Sie sind offensichtlich ein unguter Mensch“, sagte Veh abschließend. Dieser will das Urteil nun juristisch mit einem Rechtsanwalt anfechten.

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