Auf der Homepage der Stadtwerke Neuburg weist ein Hinweis bereits seit dem Wochenende auf eine neue Testpflicht im Brandlbad hin: „Ab Montag, den 23.08.2021, muss ab einer Inzidenz von 35 (...) ein Nachweis ob genesen, geimpft oder getestet zum Zutritt des Bades ab 6 Jahren vorgelegt werden“, heißt es dort. Doch stimmt diese Bestimmung überhaupt mit den aktuellen Coronarichtlinien überein – zumal es etwa aus Eichstätt heißt, dass dort der Besuch des Freibads keiner
Neuburg