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Streit zwischen dem Bayerischen Jagdschutzverband und dem Neuburger Jagdschutzverband entdet vor Gericht mit einer Niederlage.

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Streit mit dem Dachverband: Klage der Neuburger Jäger abgewiesen

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    Bei den Neuburger Jägern ist gerade viel Zündstoff. Im Streit mit ihrem Dachverband vor Gericht ziehen sie den Kürzeren.
    Bei den Neuburger Jägern ist gerade viel Zündstoff. Im Streit mit ihrem Dachverband vor Gericht ziehen sie den Kürzeren. Foto: Winfried Rein

    Im Streit zwischen dem Neuburger Jagdschutzverein und dem Bayerischen Jagdverband (BJV) hat das Landgericht München die Neuburger Klage abgewiesen. Damit ist die Frage der Mitgliedsrechte geklärt.

    Das heißt, der Verein behält seine Rechte, bis der Landesverband bei seiner Vollversammlung am 14. September in München endgültig über einen Ausschluss entscheidet. Die Neuburger Kreisgruppe will beim BJV bleiben und hält einen Rauswurf wegen einer Satzungsänderung – wie mehrfach berichtet – für unbegründet.

    Roland Weigert stimmte als einziger im Neuburger Jagdschutzverein gegen die Satzungsänderung

    Die Kreisgruppe äußerte sich gestern nur knapp in schriftlicher Form. Demnach sieht sie den Ausschluss aus dem BJV weiterhin als „unwirksam“ an. Ein erneuter Gang vor Gericht ist nicht ausgeschlossen. „Man könnte einen Ausschluss mit einer Zivilklage anfechten“, sagt Anwältin Christine Haderthauer dazu. Sie hält aber Verständigungsgespräche für sinnvoller.

    Für den Neuburger Jagdschutzverein steht die mit 60:1 Stimmen (Gegenstimme: Roland Weigert) beschlossene Satzungsänderung nicht im Widerspruch zu den Statuten des BJV. Die Änderung sei mittlerweile ins Vereinsregister eingetragen worden. Die Möglichkeit, sich auch anderen Dachverbänden mit gleichen Zielen anzuschließen, hätten auch andere Kreisgruppen in ihrer Satzung. Das sieht BJV-Sprecherin Ursula Hoffmann nicht so. Neuburg sei die einzige Kreisvereinigung, die so einen Passus in der Vereinssatzung habe. Und das stehe nicht im Einklang mit der Satzung des Bayerischen Jagdverbandes.

    In der Zivilkammer des Landgerichts München I war es vergangene Woche um die Mitgliedsrechte gegangen. Richter Christian Schupp stellte in seinem Urteil fest, dass den Neuburgern die Rechte wie etwa der Versicherungsschutz (noch) nicht entzogen seien. Der vom BJV gesperrte Online-Zugang sei kein zwingendes Mitgliedsrecht. Neuburg kann seine Mitgliederliste in Tabellenform erhalten. Den Antrag auf einstweilige Verfügung (zum Erhalt der Mitgliedsrechte) lehnte der Richter folglich ab. Die Kosten des Verfahrens muss der Jagdschutzverein Neuburg als Kläger übernehmen.

    „Wir nehmen das zur Kenntnis, vertreten aber eine andere Auffassung“, erklärten Vorsitzende Christine Liepelt und Stellvertreter Johannes Hagl. Der BJV habe die Mitgliederdaten gesperrt. Er habe sie „erst unter dem Druck der einstweiligen Verfügung unserer Kreisgruppe zur Verfügung gestellt.“

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