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Foto: Christof Paulus (Archiv)
Foto: Christof Paulus (Archiv)

2017 übernahm die KJF in Augsburg die Führung der Kliniken St. Elisabeth in Neuburg. Jetzt hat sie sich für einen Nachfolger entschieden.

Neuburg
07.04.2022

Neuer Träger für KJF Klinik Neuburg: Landkreis hat das Nachsehen

Die Klinik St. Elisabeth in Neuburg hat einen neuen Träger. Es handelt sich um einen Investor aus der Schweiz. Der Landkreis bleibt außen vor und zeigt sich irritiert.

Die Katholische Jugendfürsorge (KJF) der Diözese Augsburg hat ihre Entscheidung getroffen. Das Sozialunternehmen, das 2017 die Trägerschaft für die Kliniken St. Elisabeth in Neuburg vom Orden der Elisabethinerinnen übernommen hatten, ging dabei nicht auf das Angebot des Landkreises ein, der die Neuburger Kliniken gerne mit dem Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen betrieben hätte.

Den Zuschlag erhielt die Schweizer Gruppe Ameos. Zu ihr gehören rund 80 Krankenhäuser, Poliklinika, Pflege-, Reha- und Eingliederungseinrichtungen an 44 Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Anfang März hatte der Landkreis sein Angebot für den potentiellen Erwerb der Klinik Sankt Elisabeth abgegeben. Am Montag, 4. April, wurde in dem seit Angebotsabgabe ersten Abstimmungstermin mit der Geschäftsführung der KJF seitens des Landkreises weitere Gesprächsbereitschaft signalisiert, heißt es in einer Pressemitteilung. Am Donnerstag nun hat die KJF Landrat von der Grün und die stellvertretende Landrätin Rita Schmidt darüber informiert, dass die KJF dem privaten Investor „Ameos“, einem Klinikkonzern mit Sitz in Zürich, den Zuschlag erteilen werde.

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Mit großem Erstaunen und auch Irritation habe man diese Information in einem sehr spontan von KJF erbetenen Termin aufgenommen, so Landrat von der Grün. Noch am Montag habe man sich mit der KJF und deren Beratern ausführlich über etwaige Handlungsspielräume bezüglich des Landkreis-Angebots ausgetauscht. Dabei hat der Landrat klar die Bereitschaft zu weiteren Gesprächen und Verhandlungen über das Angebot signalisiert. „Im Rahmen dieses Termins wurde auch nicht im Ansatz angedeutet, dass der Landkreis hier mit einem privaten Wettbewerber konkurriert, mit dem die KJF bereits seit gestern handelseinig ist. Das legt den Schluss nahe, dass in den vergangenen Wochen detaillierte Verhandlungen stattgefunden haben. Diese Gelegenheit haben wir gar nicht erst erhalten. Das geht für mich nicht mit dem von Beginn an seitens KJF ausgesendeten Signal zusammen, der Landkreis sei der präferierte Verhandlungspartner“, berichtet der Landrat. „Da drängt sich nicht nur mir, sondern unserem gesamten Team der Eindruck auf, die Beteiligung des Landkreises an dem Verfahren habe nur dazu gedient, die Stimmung in Neuburg und auch in der eigenen Belegschaft ruhig zu halten“, so von der Grün konsterniert.

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Auch für die stellvertretende Landrätin Rita Schmidt kommt diese Wendung völlig überraschend: „Ich bin sehr enttäuscht über diese Entscheidung. Wir alle haben in den vergangenen Monaten enorm viel Kraft, Zeit und Energie darauf verwendet, Konzepte für eine gesamthafte Gesundheitsversorgung zu entwickeln. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass eine Gesundheitsversorgung aus einem Guss für den Landkreis und seine Bürger die bessere Variante gewesen wäre. Wir schauen aber nach vorne. Wir konzentrieren die Erkenntnisse der letzten Monate und unsere Energie nun exklusiv auf die Gesundheitseinrichtungen des Landkreises, insbesondere das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen.“

Gesundheitsreferent Shahram Tabrizi findet für die Vorgehensweise seitens der KJF deutliche Worte: „Ich halte es für extrem bedauernswert, dass der Landkreis als der prädestinierte und natürliche Träger der Gesundheitsversorgung in seinem Hoheitsgebiet nicht berücksichtigt wird. Diese Entscheidung macht nicht nur mich, sondern auch zahlreiche weitere Akteure - sowohl in der Politik, als auch im Gesundheitswesen im Kreis - sehr betroffen. Umso froher bin ich aber, dass wir bereits seit zwei Jahren das Konzept für das Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen entwickeln. Wir sind vom Kauf der Klinik St. Elisabeth nicht abhängig, um dieses Konzept wieder aus der Schublade zu holen und weiterentwickeln zu können. Das Kreiskrankenhaus und dessen Aufstellung für die Zukunft stehen für niemanden zur Debatte.“

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Auf Landkreisseite ist die Absage eine große Enttäuschung. In den letzten Wochen und Monaten haben Politik, Verwaltung und Berater enorm viel Zeit, Arbeit und Kraft in dieses Projekt investiert, um ein reelles Angebot formulieren zu können. Der Fokus eines Landkreises liegt in Bezug auf die Gesundheitsversorgung naturgemäß primär auf den Bedürfnissen seiner Bürger und der Qualität des medizinischen Angebots. „Mit einem privaten Großkonzern kann ein kommunaler Träger wirtschaftlich aber natürlich nicht mithalten“, so der Landrat, der das auch als Zeichen sieht, dass die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Menschen vor Ort bei der Entscheidung über den Verkauf wohl nicht an erster Stelle stand.

So enttäuschend die Situation sein mag, der Blick der Beteiligten richtet sich sofort weiter auf die Zukunft: „Da nun Klarheit für den Standort Neuburg herrscht, können wir unsere Energie wieder auf unser Kreiskrankenhaus in Schrobenhausen konzentrieren“, so Landrat von der Grün. „Damit können wir die Konzepte, die wir bereits weit auf den Weg gebracht haben, fokussiert weiterentwickeln.“ Dabei steht fest: Das Kreiskrankenhaus bleibt verlässlicher Grund- und Regelversorger im Landkreis. „Unser Kreiskrankenhaus ist essenziell für eine qualitative und wohnortnahe Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“, betont von der Grün. „Die zahlreichen Diskussionen in den Gremien und die Gespräche mit verschiedenen Experten aus dem Bereich des Gesundheitswesens im Rahmen dieses Prozesses haben uns ebenfalls bestätigt, dass wir mit unseren Ideen für Schrobenhausen auf dem richtigen Weg waren und sind. Das ist auch ein deutliches Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Auch in Zukunft werden wir in unseren Einrichtungen alle Kräfte dringend benötigen – und ihnen mit der Weiterentwicklung auch attraktive Perspektiven bieten können“, so der Landrat. (nr)

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