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  3. Neuburg: Imponiergehabe mit Tempo 120 km/h endet vor Neuburger Gericht

Neuburg
26.04.2024

Imponiergehabe mit Tempo 120 km/h endet vor Neuburger Gericht

Ein Student muss sich wegen eines Autorennens durch die Ingolstädter Innenstadt vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Archivbild)

Ein 20-jähriger Student gab in Ingolstadt vor einer Zivilstreife kräftig Gas. Der Jugendrichter sieht ein „verbotenes Autorennen“.

Weil er drei Mädchen in einem anderen Auto imponieren wollte, gab ein 20-jähriger Student auf der Ringstraße in Ingolstadt kräftig Gas. Über 100 km/h soll er zeitweise gefahren sein. Das Amtsgericht Neuburg beließ es jetzt bei zwei weiteren Monaten Fahrverbot.

Sehr stark unterschieden sich in der Verhandlung vor Jugendrichter Gerhard Ebner die Angaben der Beteiligten. „Nicht schneller als 70 km/h“ sei er gefahren, beteuerte der junge Mann auf der Anklagebank. „Das Auto ist links an uns vorbeigeschossen“, sagte ein Polizeibeamter, „später fuhr er 100 bis 120 km/h.“

Der 20-Jährige war mit zwei Freunden in seinem Mercedes auf der Ringstraße unterwegs gewesen, als er einen Audi mit drei Mädchen entdeckte. Er setzte sich mit seinem Auto vor den Audi und gab Gas, davon zeigte sich das Gericht überzeugt. Die Audifahrerin beschleunigte dann auch. „Wir haben uns gegenseitig verfolgt, aber zu einem Rennen ist es nicht gekommen“, sagte sie als Zeugin vor Gericht. Der Mercedesfahrer schaltete kurzzeitig die Warnblinkanlage ein. „Der hat damit Hallo gesagt“, so interpretierte es die andere Autofahrerin. Weitere Mitfahrer und Mitfahrerinnen konnten sich nicht mehr genau erinnern. Im Tenor meinten sie, dass es „nicht übermäßig schnell gewesen ist.“ 

Ingolstädter Raser muss seinen Führerschein zwei Monate abgeben

Das Kurzzeit-Rennen war aufgefallen, weil die beiden Autos ausgerechnet eine Zivilstreife der Polizei überholt hatten. Die Beamten folgten den beiden Wagen und schalteten auch ihre Videokamera ein. Im Bereich Nördliche Ringstraße/Haderstraße stoppten sie an einer Baustelle die Schnellfahrer. Eine enge Kurve zuvor sei besonders gefährlich gewesen, so ein Polizist, vor einem Fußgänger auf der Straße hätte der Mercedesfahrer kaum mehr halten können.

Verteidiger Siegfried Hauser schrieb den beteiligten Polizeibeamten „Verfolgungseifer“ zu. Es gebe keine Messdaten und belastbare Zahlen zu den Fahrten, auch die Polizeikamera könne das nicht liefern. Der Rechtsanwalt sah keine Straftat und verlangte Freispruch für seinen Mandanten. Staatsanwältin Sarah Frank schätzte den Fall ganz anders ein. Sie vermutete bei den Aussagen der jungen Zeugen einen „Freundschaftsdienst“ und verwies auf den Tachostand des Polizeifahrzeugs. Er habe 90 km/h angezeigt und der Angeklagte sei deutlich schneller unterwegs gewesen. „Wer mit hoher Geschwindigkeit rücksichtslos durch die Gegend fährt, der gefährdet den gesamten Straßenverkehr“, so die Staatsanwältin. Sie forderte zehn weitere Monate Führerscheinentzug und 80 Tagessätze zu 15 Euro Geldstrafe.

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Jugendrichter Gerhard Ebner machte es milder und beließ es bei zwei Monaten Fahrverbot und 60 Tagessätzen. „Es hat sich eindeutig um ein verbotenes Autorennen gehandelt“, so der Richter in der Urteilsbegründung. Der Führerschein des Studenten war vor fünf Monaten eingezogen worden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann er ihn in zwei Monaten wieder abholen. Ohne Autofahren, so der 20-Jährige, „ist es, wie wenn man ohne Beine ist.“ 

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