Er hatte gerade erst seit vier Tagen seinen Führerschein, als ein 18-jähriger Autofahrer im November 2023 die Kontrolle über sein Auto verliert, über den Bahnhofskreisel schlittert und schließlich an einem Brückenpfeiler zum Stehen kommt. Dabei erwischt er einen Radfahrer, der an der Augsburger Straße mit seiner Tochter im Kindersitz unterwegs ist. Beide werden leicht verletzt. Wegen dieses Unfalls stand der heute 19-Jährige nun vor dem Neuburger Amtsgericht.
Laut Anklage sei der junge Autofahrer damals mit viel zu hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Demnach wollte er mit der riskanten Fahrweise Mädchen imponieren und sei laut Zeugen mit quietschenden Reifen um den Kreisel am Bahnhof gefahren. Die Ausfahrt in die Augsburger Straße gelang dem 18-Jährigen nicht, stattdessen schleuderte er über die Gegenfahrbahn und prallte gegen den Brückenpfeiler. Davor verletzte er einen Radfahrer und dessen Tochter, das Mädchen erlitt eine Verletzung am Kopf, der Mann eine Prellung am Oberschenkel. Insgesamt entstand bei dem Unfall ein Schaden von 4100 Euro, das Auto des Unfallfahrers war danach ein Totalschaden.
Vorgeworfen wurde dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft daher ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, eine fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. Außerdem wurde dem Angeklagten bereits im Januar 2024 der Führerschein entzogen.
19-Jähriger wegen Unfalls an Bahnhofskreisel in Neuburg schuldig gesprochen
Der 19-Jährige selbst räumte den Unfall ein, schilderte den Hergang aber anders, als in der Anklageschrift dargestellt. Es sei nicht richtig, dass er Mädchen imponieren wollte und er sei auch nur mit der zulässigen Geschwindigkeit in den Kreisverkehr gefahren „ich schätze, das waren etwa 25 Km/h“. Als er aus dem Kreisverkehr fahren wollte, habe er zwar eingelenkt, das Auto aber anders reagiert als erwartet. „Es kann sein, dass ich dann im Schock das Gaspedal und die Bremse verwechselt habe“, so der Angeklagte.
Dies würde die erhöhte Geschwindigkeit erklären, die auch von einem Gutachter festgestellt wurde, meinte Jugendrichter Gerhard Ebner. Das Gutachten habe gezeigt, dass der 18-Jährige mit etwa 40 Km/h unterwegs war, als es zum Unfall kam. Außerdem habe man überprüft, ob es am Auto einen technischen Defekt gab, dies habe sich jedoch nicht bestätigt.
Da der Sachverhalt so eindeutig war und der Angeklagte die Tat bereits eingeräumt hatte, ging es für Staatsanwaltschaft und Verteidigung letztlich nur noch um die Frage, ob der 19-Jährige nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen ist. Die Meinungen gingen auseinander, während die Staatsanwaltschaft auf Erwachsenenstrafrecht und eine Geldstrafe mit 90 Tagessätzen zu je 25 Euro plädierte, forderte die Verteidigung eine Strafe nach Jugendstrafrecht und maximal 50 Tagessätzen. Richter Ebner sprach den 19-Jährigen schuldig im Fall der fahrlässigen Körperverletzung und Eingriffs in den Straßenverkehr, die Anklage bezüglich des Fahrzeugrennens wurde eingestellt. Er verurteilte den 19-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro. „Da hast g‘scheid Glück gehabt, dass nicht mehr passiert ist. Pass in Zukunft wirklich auf“, so der Richter abschließend.
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