Immer mehr rückt energieeffizientes Bauen in den Fokus und auch bei alltäglichen Käufen versuchen Bürgerinnen und Bürger zunehmend auf den ökologischen Fußabdruck zu achten. Dabei unterstützt die Stadt Neuburg bereits seit 1992 mit einem Förderprogramm. Jüngst wurden Änderungen von der Stadt beschlossen, welche die Bürger in Zukunft noch besser unterstützen sollen. Auch neue Angebote wurden in das Förderprogramm mit aufgenommen.
In den vergangenen rund 30 Jahren hat sich die Stadt auf die Fahne geschrieben, mit dem Förderprogramm Maßnahmen zu Energieeinsparungen zu unterstützen. In den Katalog wurden zahlreiche Aktionen aufgenommen, darunter Solaranlagen, Wärmepumpen, aber auch die Verwendung von Öko-Strom, die Anschaffung von Elektrorollern oder Lastenfahrrädern ebenso wie energiesparende Haushaltsgeräte.
Mit einer positiven Bilanz aus dem Jahr 2024 eröffnete Birgit Bayer-Kroneisl von der Stabsstelle Umwelt in Neuburg ihr Gesuch um Änderungen im Förderprogramm. Man habe beobachten können, dass vor allem das Interesse an PV-Anlagen groß sei, ein Großteil der ausbezahlten Fördergelder sei für die Solaranlagen verwendet worden. Und auch die Unterstützung bei energieeffizienten Haushaltsgeräten sei stark nachgefragt. Die Stadt förderte bisher 100 Geräte pro Jahr, die Zahl wurde bereits im Oktober 2024 erreicht und auch danach gingen noch weitere Anträge ein.
Neuburgs Förderprogramm zur Energieeffizienz wird an neue Bedürfnisse angepasst
Dennoch sei laut Bayer-Kroneisl beim Förderprogramm noch Luft nach oben und in mehreren Bereichen eine Anpassung an neue Gegebenheiten nötig. Denn bei einigen Förderangeboten ging das Interesse spürbar zurück, beispielsweise für Dämmungen oder Fenstersanierungen ebenso wie Lüftungsanlagen. „Man merkt, dass die Leute deutlich weniger renovieren und bei solchen Ausgaben viel zurückhaltender geworden sind“, so Bayer-Kroneisl. Das zeige sich auch beim gesamten Auszahlungsbetrag des Fördertopfes. Zur Verfügung gestanden wären im Jahr 2024 100.000 Euro, davon wurden gerade einmal 45.926 Euro an Fördergeldern an die Bürger ausgezahlt.
Mit einigen Anpassungen soll das Förderprogramm nun auf die Bedürfnisse der Bürger besser angepasst werden. Beispielsweise hat sich die Stadt entschieden, die Förderung von energiesparenden Haushaltsgeräten nicht mehr auf 100 Stück zu begrenzen, künftig wird es dafür gar keine Beschränkung mehr geben. Beantragt werden können Förderungen für Kühlschränke, Geschirrspüler oder auch Waschmaschinen.
Auch Energieberatungen sollen Interessierten schmackhafter gemacht werden. Bisher mussten Bürgerinnen und Bürger das Beratungsgespräch komplett aus eigener Kasse zahlen. Künftig wird jedes Beratungsgespräch mit 200 Euro durch die Stadt unterstützt. Eine solche Förderung hatte es bereits gegeben, nach 2023 wurde diese jedoch aufgehoben. Begründet wurde die Entscheidung damals mit dem Kumulierungsverbot durch die Bundesregierung. Dies bedeutet, dass Förderprogramme der Kommunen und der Bundesregierung nicht kombiniert werden dürfen. Da die Voraussetzungen für eine Zuwendung bei der Stadt Neuburg aber deutlich unkomplizierter zu erfüllen sind als beim Bundesamt, wird diese Förderung nun wieder aufgenommen.
Dachbegrünungen werden in Neuburger Förderprogramm aufgenommen
Neu in das Förderprogramm aufgenommen wurden Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen, die ab sofort mit 20 Euro pro Quadratmeter und maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 500 Euro unterstützt werden.
Um mit dem Förderprogramm mit der Zeit zu gehen, wurden aber auch Maßnahmen reduziert oder gänzlich aus dem Förderprogramm gestrichen. So entschied sich die Stadt dazu, den Förderbeitrag für den Kombinationsbonus von einem Elektroauto und einer PV-Anlage von 500 auf 400 Euro zu senken. Elektroroller werden gar nicht mehr finanziell unterstützt.
Zudem entschied sich die Stadt für die Änderung einer Formulierung, die Bayer-Kroneisl besonders unter den Nägeln brannte. Sie betonte, wie wichtig es sei, in den Förderrichtlinien festzulegen, dass nur noch Personen Förderungen beantragen können, die ihren Wohnort in Neuburg haben. Zudem muss deren Name auf Rechnungen vermerkt sein, die für eine Förderung eingereicht werden. Es sei in der Vergangenheit vorgekommen, dass zwar der Antragssteller in Neuburg wohnhaft ist, nicht aber die Person, auf die eine entsprechende Rechnung ausgestellt wurde. Dies will man künftig vermeiden.
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