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Neuburg: Einbrecher in Neuburg verurteilt: Verhaftung "ein Segen für die Region"

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Einbrecher in Neuburg verurteilt: Verhaftung "ein Segen für die Region"

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    Ein 29-jähriger Einbrecher musste sich vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten.
    Ein 29-jähriger Einbrecher musste sich vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Foto: Elisa Glöckner (Archivbild)

    Zu vier Jahren Haft hat das Schöffengericht Neuburg einen 29-jährigen Schrobenhausener verurteilt. Er hatte zweimal Autos gestohlen, reihenweise Kennzeichen, Tankstellen betrogen und Polizeibeamte beleidigt. Vier Jahre sind die Höchststrafe, die ein

    Der Angeklagte hatte unter anderem von einem Firmengelände in Schrobenhausen-Mühlried ein Auto entwendet und damit kurz vor Wolnzach einen Unfall verursacht. Der Wagen brannte aus, der Fahrer konnte sich retten. Bei der nächtlichen Spritztour war er mit 2,4 Promille Alkohol, ohne Führerschein, Zulassung und Versicherung unterwegs gewesen.

    Einbrüche in Betriebe in Schrobenhausen

    Es war nicht die einzige Verfehlung des gebürtigen Passauers. Staatsanwalt Nussbaumer benötigte in der Verhandlung 25 Minuten, um 18 angeklagte Straftaten in voller Länge vorzulesen. Einen Teil davon stellte das Gericht nach einem „Rechtsgespräch“ mit der Verteidigung ein. Der Rest reichte noch für vier Jahre Gesamtstrafe mit Einbeziehung eines weiteren Urteils. 

    „Es war ein Segen für die Region, dass sie verhaftet worden sind“, hielt der Vorsitzende Richter Christian Veh dem 29-Jährigen entgegen. Die angeklagten Taten räumte der Beschuldigte weitgehend ein, darunter den Einbruch in einen anderen Schrobenhausener Betrieb. Von den erbeuteten 7800 Euro kaufte sich der Dieb gleich am nächsten Tag einen Gebrauchtwagen. Bei einem weiteren „Bruch“ in einer anderen Firma nahm er ebenfalls ein Fahrzeug und beschädigte damit das Firmentor sowie zwei weitere

    Betrügereien in Tankstellen mit fremden Kennzeichen

    Der 29-Jährige ließ mehrmals fremde Kennzeichen mitgehen, um damit Betrügereien in Tankstellen zu kaschieren. Er war noch nie im Besitz eines Führerscheins und ist dennoch „besoffen auf der Autobahn bis nach Würzburg gefahren“, so Richter Christian Veh. Dort holte er einen Kumpel ab, der sei aber bei den Einbrüchen nicht aktiv dabei gewesen, beteuerte der Angeklagte in der Verhandlung.

    Seine tägliche Trinkmenge gab er mit „zehn bis 15 Halbe Bier plus Schnaps“ an. Ähnlich lang ist seine Vorstrafenliste. Damit führte an einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung kein Weg mehr vorbei. Er wolle bald eine Therapie machen, versicherte der 29-Jährige abschließend, „mir macht das auch keinen Spaß mehr vor Gericht“. 

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