Es passiert eher selten, dass beim Thema PFAS in Neuburg eine gute Nachricht um die Ecke kommt. Seit Jahren schon kämpfen betroffene Bürger vor allem aus Marienheim, Zell und Bruck um Schadensersatz. Denn gerade dort ist der Boden besonders durch die Chemikalien belastet. Reaktionen von Seiten der Bundeswehr fallen eher spärlich aus, doch nun kommt von dort die Nachricht: Die Verjährungsfrist kann um vier Jahre verlängert werden. Allerdings müssen die Bürger dafür selbst aktiv werden.
Darum wenden sich die Ortssprecher Hildegard Weis (Marienheim), Alexandra Plenk (Bruck) und Roland Habermeier (Zell) mit dringlichen Worten an die betroffenen Anwohner. „Es kommt immer mehr ans Tageslicht, es sind wohl deutlich mehr Bürger betroffen, als man noch vor ein paar Jahren dachte“, sagt Habermeier. So würden sich beispielsweise immer wieder Landwirte melden, die von PFAS bei ihren Brunnen betroffen sind. „Bei einem Landwirt aus Zell wurde jetzt sogar vom Landratsamt ein Verbot für die Nutzung des Wassers ausgesprochen worden“, so Habermeier.
Dies ist leider kein Einzelfall im betroffenen Gebiet. Brunnen dürfen oft erst dann wieder genutzt werden, wenn sie höher gesetzt werden. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass Wasser von den Äckern in den Brunnen überläuft und so die PFAS-Chemikalien in den Brunnen gelangen. Und die Situation wird sich vermutlich verschlimmern, denn ab 2026 wird eine neue Bemessungsgrundlage für die PFAS-Belastung gelten, „dann kann es sein, dass auf einmal noch deutlich mehr Brunnen nicht mehr zulässig sind“, warnt Weis und ärgert sich zudem, denn „viele Weiher können nicht genutzt werden und die Fische von dort dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden“. Sie kritisiert seit Jahren den schleppenden Umgang mit der Problematik: „Die schlechte Aufarbeitung ist der größte Umweltskandal in Neuburg-Schrobenhausen.“
PFAS-Betroffene müssen bis Ende 2024 einen Antrag stellen
Aktuell verzögere sich das Vorgehen durch ein fehlendes Gutachten, das bereits im Frühjahr beim Landratsamt ankommen sollte. Bisher ist das jedoch nicht passiert. Erst, wenn das Gutachten vorliegt, kann ein konkreter Sanierungsplan ausgearbeitet werden. Der Frust bei den Betroffenen wird dadurch immer größer. Umso wichtiger sei es jetzt laut Aussage der Ortssprecher, dass die Anwohner aktiv werden und auf jeden Fall eine Fristverlängerung beantragen.
Denn die Frist, um Schadensansprüche geltend zu machen, war ursprünglich nur bis Ende Dezember 2024 ausgelegt. Die Bundeswehr hat diesen Zeitraum nun bis 31. Dezember 2028 verlängert. Wer diese Verlängerung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GSII 1, Fontainengraben 200, nach 53123 Bonn schicken. Auch wer bisher noch gar keinen Antrag gestellt hat, soll dringend bis Ende 2024 tätig werden, bitten die Ortssprecher.
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