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Neuburg: Bücherturm in Neuburg: Kein Abholservice in der Corona-Krise

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Bücherturm in Neuburg: Kein Abholservice in der Corona-Krise

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    Viel zu tun trotz Corona-bedingter Schließung: Sabine Heigl und Herbert Wittmann bei Umbau- und Aussonderungsarbeiten im Bücherturm.
    Viel zu tun trotz Corona-bedingter Schließung: Sabine Heigl und Herbert Wittmann bei Umbau- und Aussonderungsarbeiten im Bücherturm. Foto: Stadtbücherei

    Während die Stadtverwaltung für Parteiverkehr teilweise wieder geöffnet hat, müssen andere Einrichtungen geschlossen bleiben. Dazu zählt unter anderem die städtische Bücherei. Um seinen Lesestoff trotzdem an Mann und Frau zu bringen, wollte der Neuburger Bücherturm zwischenzeitlich eine kontaktlose Ausleihe anbieten – doch wurde auch dieses Konzept kurze Zeit später untersagt. Die Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von Bibliotheksleiter Ralph Zaffrahn und seinem Team müssen damit weiter in Quarantäne bleiben.

    „Bücher to go" in Neuburg: Verboten von der Regierung

    „Wir haben leider erst erfahren, dass wir unser Online-Angebot sobald nicht werden anbieten können“, sagt Ralph Zaffrahn. Die kontaktlose Alternative mit Namen „Bücher to go“ sah zum Beispiel vor, dass sich Interessierte online aus dem Bestand des Bücherturms einen limitierten Umfang an Lektüre aussuchen, der mit Termin während der regulären Öffnungszeiten im Eingang dann abgeholt werden konnte – unter Berücksichtigung sämtlicher Hygienevorschriften, versteht sich.

    Nachdem das Angebot aber bekannt wurde, verbot es die Regierung von Oberbayern. Mit der Begründung, erzählt Ralph Zaffrahn, dass Menschen keinen zusätzlichen Anreiz bekommen sollten, der sie – abgesehen von Einkäufen und Apothekengängen – durch die Öffentlichkeit ziehen lasse. „Das Verbot hat nicht nur uns betroffen, sondern viele andere städtische Büchereien wie in Ingolstadt und Fürstenfeldbruck“, sagt er. Ob dieser Service tatsächlich unzulässig ist, müsse noch rechtlich geklärt werden. Auch steht noch nicht fest, wann der Bücherwurm regulär wieder öffnen darf. Zumal die von der bayerischen Regierung angekündigte Öffnung von Bibliotheken ab dem 27. April nur den wissenschaftlichen Bereich erlaube – etwa Universitätsbibliotheken.

    Städtische Büchereien dürfen aktuell noch nicht öffnen

    Städtische Büchereien wie der Bücherturm aber gehören zu den Freizeiteinrichtungen, die den Betrieb aktuell noch nicht wieder aufnehmen dürfen. Für Ralph Zaffrahn und sein Team heißt das, die Entwicklung der kommenden Tage abwarten zu müssen: Man hoffe auf die Ergebnisse beider Pressekonferenzen der Regierungen von Bayern und des Bunds, sagt er.

    Die Wartezeit haben die Mitarbeiter indes gut genutzt. Zum Beispiel seien Bestellungen bei Lieferanten weiter möglich gewesen. Außerdem, erklärt Ralph Zaffrahn, konnte sein Team den Bibliotheksbestand analysieren, ihn verschlanken, neu aufstellen und systematisieren. „Wir hatten genügend Arbeit in der Zwischenzeit“, fasst der Leiter des Neuburger Bücherturms zusammen.

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