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Neuburg: Amtsgericht Neuburg: Mann soll Kind sexuell missbraucht haben

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Amtsgericht Neuburg: Mann soll Kind sexuell missbraucht haben

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    Die Asylunterkunft in der Nördlichen Grünauer Straße wurde 2021 fertiggestellt. Hier soll sich die Tat zugetragen haben.
    Die Asylunterkunft in der Nördlichen Grünauer Straße wurde 2021 fertiggestellt. Hier soll sich die Tat zugetragen haben. Foto: Tim Graser

    Sie hatte gerade mit anderen Kindern auf dem Spielplatz der Asylunterkunft in der Nördlichen Grünauer Straße gespielt, als der fremde Mann mit Pfeifen auf sich aufmerksam machte. Er habe das siebenjährige Mädchen dann an der Hand genommen und es mit in eines der Häuser in der Unterkunft genommen, mit auf sein Zimmer, wo die Straftat ihren Lauf genommen haben soll. So zumindest erzählt es eine Gutachterin, die das Mädchen vernommen hatte, bei einem Prozess am Dienstag im Neuburger Amtsgericht. Das mutmaßliche Opfer selbst war nicht anwesend.

    Auf dem Anklageplatz saß währenddessen ein 45-jähriger Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Im Mai vergangenen Jahres soll er die Siebenjährige, die mit ihrer Familie in einem anderen Haus der Asylunterkunft wohnt, auf seinem Zimmer ausgezogen und mit Zunge auf den Mund geküsst haben. Zudem soll er ihren nackten Vaginalbereich des gestreichelt sowie einen Finger eingeführt haben. Der Angeklagte ist ein gebürtiger Somalier, der laut eigener Aussage seit vielen Jahren in Neuburg lebe. „Ich war sogar noch nie in Ingolstadt“, ließ der Mann dem Richter mittels eines Dolmetschers ausrichten, da er der deutschen Sprache selbst nicht mächtig ist.

    Sexueller Missbrauch soll sich in Neuburger Asylunterkunft zugetragen haben

    Der für Jugendschutz zuständige Richter, Gerhard Ebner, hörte am Dienstag zunächst die Ausführungen der Gutachterin an, die das Mädchen vernommen hatte. Laut den Aussagen, die die Geschädigte ihr gegenüber gemacht hatte, ergebe sich kein eindeutiges Bild hinsichtlich der Tat. Das Mädchen spreche nicht einwandfrei Deutsch und antwortete auch mit „Ich weiß nicht“ oder „Ich kann mich nicht erinnern“, wenn es eine Frage, die ihr die Gutachterin stellte, aufgrund der Sprachbarriere nicht verstand.

    Trotzdem sei es nach der Vernehmung für die Gutachterin ziemlich eindeutig, dass es zumindest zu einem Zungenkuss kam und der Beschuldigte das Mädchen ausgezogen und im Genitalbereich berührt hat – gegen ihren Willen, wie die Gutachterin betonte. Nach dem Vorfall habe sich das Mädchen den Mund mit Wasser ausgewaschen und sei dann mit einem anderen Kind zu einem Mitarbeiter des Security-Dienstes gegangen, der dann wiederum die Polizei verständigte.

    Beschuldigter sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft in der JVA Augsburg-Gablingen

    Sich direkt nach dem Vorfall an eine Hilfsperson zu wenden, sei ein „delikttypisches und kindgerechtes Verhalten“, so die Gutachterin. Auch dass die Polizei nach dem Vorfall zweimal anrückte und das geschädigte Mädchen mehrmals vernahm, weil sie sich beim ersten Mal nicht traute, alles zu sagen, sei „sehr nachvollziehbar für ein Kind“.

    Ein Urteil sprach Richter Ebner am Dienstag nicht. Zuerst soll in einem weiteren Prozesstag noch die am Dienstag abwesende Geschädigte angehört werden. Sollte der Mann, der wegen des Vorwurfs seit November 2024 in der JVA Augsburg-Gablingen in Untersuchungshaft sitzt, schuldig gesprochen werden, ist sehr wahrscheinlich mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Wie Richter Ebner dem Angeklagten schon am Dienstag in Aussicht stellte, sei die gesetzliche Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug „ein gangbarer Weg“.

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