Keine Frage: Die für Freitag angemeldete Versammlung in Weichering ist rechtens. Das bayerische Versammlungsgesetz erlaubt es, dass sich Menschen öffentlich zu einer „gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung“ zusammentun. Einschränkungen gibt es nur, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in Gefahr ist oder wenn nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost wird. Beides wird am Naherholungsgebiet in Weichering nicht der Fall sein. Insofern kann aus rechtlicher Sicht nichts gegen die Veranstaltung gesagt werden.
Kommentar
Der Lichterumzug in Weichering ist rechtens, aber nicht richtig
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