Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Kirchlicher Freispruch in Eichstätt: Pfarrer bleibt suspendiert

Eichstätt

Kirchlicher Strafprozess abgeschlossen: Pfarrer darf weiter keinen Dienst tun

    • |
    • |
    Im Bistum Eichstätt wurde kirchenrechtlich gegen einen Geistlichen ermittelt. Jetzt ist der Prozess abgeschlossen.
    Im Bistum Eichstätt wurde kirchenrechtlich gegen einen Geistlichen ermittelt. Jetzt ist der Prozess abgeschlossen. Foto: Bistum Eichstätt

    Der kirchliche Strafprozess gegen einen Geistlichen aus dem Dekanat Eichstätt wurde abgeschlossen. Dabei wurde der Geistliche freigesprochen, jedoch nicht aufgrund erwiesener Unschuld, sondern wegen unzureichender Beweislage über seine Schuld, heißt es in einer Mitteilung des Bistums Eichstätt.

    Die kirchliche Gerichtsbarkeit unterscheidet in solchen Fällen drei mögliche Urteile: den Schuldspruch („constat“ – es steht fest), den Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld („constat de non“ – es steht fest, dass nicht) sowie den Freispruch aus Mangel an hinreichender Gewissheit („non constat“ – es steht nicht fest, dass). Im vorliegenden Fall wurde letzteres Urteil gefällt. Das Dikasterium für die Glaubenslehre im Vatikan hat die Berufungsbitte der Diözese Eichstätt abgelehnt.

    Gegen den Geistlichen aus dem Bistum Eichstätt wurde ein Strafbefehl rechtskräftig

    Gegen den Geistlichen wurde im Mai 2022 ein staatlicher Strafbefehl rechtskräftig. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im März 2022 wurde der Geistliche umgehend von seinem Dienst freigestellt, und seine Bezüge wurden entsprechend gekürzt. Die kirchenrechtliche Voruntersuchung wurde im Sommer 2022 abgeschlossen, und die Ergebnisse wurden dem Apostolischen Stuhl vorgelegt. Daraufhin ordnete das Dikasterium für die Glaubenslehre einen kirchlichen Strafprozess an, der von einem Sondergerichtshof durchgeführt wurde. Nach Abschluss des kirchlichen Strafprozesses gelten die bisherigen disziplinarischen Maßnahmen als aufgehoben. Dennoch bleibt der Geistliche aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls gemäß der kirchlichen Interventionsordnung dauerhaft vom pastoralen Dienst ausgeschlossen.

    Das Bistum Eichstätt betont, dass der kirchenrechtliche Freispruch nicht bedeutet, dass die Unschuld des Geistlichen bewiesen wurde, sondern dass die vorliegenden Zweifel für eine kirchenrechtliche Verurteilung nicht ausgeräumt werden konnten. Zuständige Gremien wurden informiert. (AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden