Fehlalarme oder gar willkürliche, falsche Notrufe sind ein großes Ärgernis für viele Gemeinden und Städte. Damit sie nicht auf den Kosten solcher Einsätze sitzen bleiben, sieht das bayerische Feuerwehrgesetz vor, dass die Gemeindeverwaltungen alle Einsätze, die nicht unmittelbar der Lebensrettung dienen, in Rechnung stellen dürfen. Vielerorts wird eine derartige Kostenabrechnung schon seit Jahrzehnten umgesetzt, in Karlshuld fehlte eine entsprechende Satzung jedoch. In der letzten Sitzung des Jahres 2024 beschloss der Gemeinderat nun, diese Lücke zu schließen.
Karlshuld
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