Die Arbeit als Betriebsrat ist ein Ehrenamt, so steht es im Betriebsverfassungsgesetz. Allerdings sollen Betriebsräte durch ihr unentgeltliches Engagement auch keine finanziellen Nachteile hinnehmen müssen. Sie bekommen also ihr bisheriges Entgelt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Welche Tücken das haben kann, zeigt ein Fall am Münchner Arbeitsgericht, der an der Kammer in Ingolstadt verhandelt wurde.
Ingolstadt