Es gibt Straftaten, die für ein Gericht besonders schwierig zu bewerten sind. Das ist meist dann der Fall, wenn es sich um eine sogenannte „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ handelt. Das heißt, es gibt keine Zeugen, die etwas gehört oder gesehen haben, und auch keine Sachbeweise wie etwa DNA-Spuren. Einzig und allein die Beteiligten, also Opfer und Beschuldigter, wissen, was wirklich passiert ist. Diese Konstellation tritt häufig bei Sexualdelikten auf, da diese in der Regel hinter verschlossenen Türen stattfinden. So auch in dem Fall, der derzeit am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird - und zwar bereits zum dritten Mal, weil der Bundesgerichtshof die ersten beiden Ingolstädter Urteile aufgehoben hat. In diesem Verfahren geht es um ein Mädchen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, das im Alter von elf und zwölf Jahren, von ihrem damaligen Stiefvater mehrmals schwer sexuell missbraucht worden sein soll.
Ingolstadt
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