Der Automobilhersteller Audi hat im März 2021 im Unternehmen einen Leitfaden für gendersensible Sprache eingeführt. Seitdem sollen in der internen und externen Kommunikation geschlechtsneutrale Formulierungen oder der sogenannte Gender-Gap verwendet werden, der die männliche und die weibliche Form mit einem Unterstrich verbindet. Ein 46-Jähriger, der beim Mutterkonzern VW angestellt ist und häufig mit Audi zu tun hat, fühlte sich durch diese Sprachregelung aber diskriminiert – und klagte. Am Dienstag fand nun der Prozess vor der achten Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt statt. Die Kammer muss klären, ob der Kläger als VW-Mitarbeiter durch den Audi-Leitfaden in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist oder nicht.
Ingolstadt