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Ingolstadt: Prozess: Verletzt Gender-Leitfaden von Audi Grundrechte?

Ingolstadt

Prozess: Verletzt Gender-Leitfaden von Audi Grundrechte?

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    Kläger Alexander B. fühlt sich durch die Gender-Sprachregel diskriminiert.
    Kläger Alexander B. fühlt sich durch die Gender-Sprachregel diskriminiert. Foto: Fabian Strauch, dpa

    Der Automobilhersteller Audi hat im März 2021 im Unternehmen einen Leitfaden für gendersensible Sprache eingeführt. Seitdem sollen in der internen und externen Kommunikation geschlechtsneutrale Formulierungen oder der sogenannte Gender-Gap verwendet werden, der die männliche und die weibliche Form mit einem Unterstrich verbindet. Ein 46-Jähriger, der beim Mutterkonzern VW angestellt ist und häufig mit Audi zu tun hat, fühlte sich durch diese Sprachregelung aber diskriminiert – und klagte. Am Dienstag fand nun der Prozess vor der achten Zivilkammer des Landgerichts Ingolstadt statt. Die Kammer muss klären, ob der Kläger als VW-Mitarbeiter durch den Audi-Leitfaden in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist oder nicht.

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