Der dritte Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Ingolstadt war mit Spannung erwartet worden. Nachdem das Verfahren zäh begonnen hatte, weil die Verteidiger der Angeklagten Schahraban K. eine Aussetzung beantragt hatten mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe ihnen bestimmte Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt, sollte an diesem Tag nun die Angeklagte aussagen. So kam es auch. Licht ins Dunkel brachte ihre Einlassung aber nicht. Im Gegenteil, sie wirft noch mehr Fragen auf.
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