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Ingolstadt: Mordprozess in Ingolstadt: Ging es nie um eine Doppelgängerin?

Ingolstadt

Mordprozess in Ingolstadt: Ging es nie um eine Doppelgängerin?

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    Die Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hält sich Papier-Blätter vors Gesicht.
    Die Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hält sich Papier-Blätter vors Gesicht. Foto: Dorothee Pfaffel

    Der dritte Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess vor dem Schwurgericht des Landgerichts Ingolstadt war mit Spannung erwartet worden. Nachdem das Verfahren zäh begonnen hatte, weil die Verteidiger der Angeklagten Schahraban K. eine Aussetzung beantragt hatten mit der Begründung, die Staatsanwaltschaft habe ihnen bestimmte Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt, sollte an diesem Tag nun die Angeklagte aussagen. So kam es auch. Licht ins Dunkel brachte ihre Einlassung aber nicht. Im Gegenteil, sie wirft noch mehr Fragen auf.

    Die 24-Jährige sprach nicht frei. Sie hatte sich vorab genau aufgeschrieben, was sie sagen wollte. Und das las sie nun vor. Sie sei an jenem 16. August 2022, an dem sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit ihrem Mitangeklagten Sheqir K. die 23-jährige Khadidja O. auf grausame Weise umgebracht haben soll, zunächst bei ihren Eltern in München gewesen. Dort habe sie übernachtet und sie wollte auch am nächsten Tag wieder dorthin – demzufolge hätte sie kein schlechtes Verhältnis zu ihrer Familie gehabt. 

    Aussage der Angeklagten und Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widersprechen sich

    Sie sei nach Ingolstadt gefahren und habe sich mit dem inzwischen 25-jährigen Sheqir K. getroffen. Wie sie den Kosovaren kennengelernt hat, den sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt erst zehn Tage gekannt haben soll, erzählte sie nicht. Er habe sie in ihrem Mercedes nach Eppingen in Baden-Württemberg gelotst, wo sie das spätere Opfer abholten. Sie habe vom Anlass der Fahrt nichts gewusst, so Schahraban K. Die Staatsanwaltschaft wirft Schahraban K. hingegen vor, sie hätte Khadidja O. gezielt über Social Media angeworben, weil diese ihr zum Verwechseln ähnlich sah. Laut Anklage habe die Deutsch-Irakerin durch den Mord ihren eigenen Tod vortäuschen und untertauchen wollen.

    Khadidja O. und Sheqir K. hätten vertraut gewirkt, fuhr die Angeklagte in ihrer Aussage fort. Die junge Frau habe sich auf den Beifahrersitz gesetzt, der Mann sich nach hinten. Gemeinsam seien sie Richtung Ingolstadt losgefahren. Aber schon nach kurzer Zeit habe Sheqir K. eine Pinkelpause in einem Wald machen wollen. Dort habe er dann Khadidja O. mit dem Schlagring niedergeschlagen. "Ich konnte es nicht fassen. Als ich gesehen habe, wie er sie schlägt, dachte ich, das ist ein schlimmer Traum." "Hör auf!", habe sie geschrien. Khadidja O. habe gekeucht und gejammert. Sheqir K. habe die 23-Jährige auf die Rücksitzbank gehievt. Dann sollte Schahraban K. ihrer Aussage zufolge weiterfahren, dabei sei ihr Fuß immer wieder kraftlos vom Gaspedal gerutscht. 

    Schrahraban K. macht Sheqir K. zum alleinigen Täter im Doppelgängerinnen-Mord

    Auf dem Parkplatz eines Supermarkts – also an einem anderen Ort als bislang angenommen – hätten sie erneut angehalten. Schahraban K. sollte aussteigen. Durch die Scheiben ihres Autos habe sie gesehen, wie Sheqir

    Mit ihrer Aussage belastete die Angeklagte den Mann, den die Staatsanwaltschaft lediglich für ihren Komplizen hält, schwer. In der Anklageschrift wirkt es so, als sei Schahraban K. die Drahtzieherin hinter dem Mord gewesen und hätte Sheqir K. angestiftet. Glaubt man nun allerdings der 24-Jährigen, ist ihr Mitangeklagter allein für die Tat mit den 56 Messerstichen verantwortlich. Aber was wäre sein Motiv?

    Landgericht Ingolstadt: Verteidiger des Sheqir K. spricht von "abstruser Geschichte"

    Am Ende wandte sich Schahraban K. noch an den Vater von Khadidja O., der als Nebenkläger im Gerichtssaal saß und keinerlei Regung zeigte. Sie entschuldigte sich, dass er ihre Schilderung mitanhören musste. Sie denke jeden Tag an Khadidja O. und bete für sie. "Ich wollte nicht, dass sie stirbt."

    Fragen beantwortete die Angeklagte nach ihrer Einlassung keine. Nach einer kurzen Unterbrechung gaben die Verteidiger von Sheqir K. bekannt, dass dieser sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern werde. Sein Anwalt, Thilo Bals aus Manching, sagte später, Schahrabans K.'s Aussage sei eine "abstruse, abenteuerliche Geschichte". Sich auch noch an den Vater zu wenden, sei besonders dreist gewesen. Seinen Mandanten werde man später im Verfahren noch hören. 

    Sheqir K.'s anderer Verteidiger, Klaus Wittmann aus Ingolstadt, hatte bereits zu Beginn des Verhandlungstags eine Erklärung abgegeben, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage so formuliert habe, als seien die Vorwürfe bereits erwiesen. Dies habe zu einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit geführt. Dabei sei sein Mandant bisher als völlig gewaltfrei beschrieben worden. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung, betonte Wittmann.

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