Sie habe den gemeinsamen Sohn sehen wollen, hat die 38-jährige Angeklagte zu Beginn des Prozesses am Ingolstädter Landgericht vor einem Monat angegeben. Deshalb sei sie am 22. Januar dieses Jahres mit einem Taxi zur Geisenfelder Wohnung ihres 24 Jahre älteren ehemaligen Lebensgefährten gefahren. Dass sie das nicht darf, weil ihr im Sorgerechtsstreit ein Annäherungsverbot auferlegt worden ist, stört sie nicht. Nun verkündete das Ingolstädter Landgericht am Montag das Urteil.
Ingolstadt