Im Missbrauchsprozess um den 48-Jährigen, der 2016/2017 seine Stieftochter mehrmals schwer sexuell missbraucht haben soll, hat die Sachverständige, die den Angeklagten bewerten sollte, am Landgericht Ingolstadt ihr psychiatrisches Gutachten vorgetragen. Im Kern ging es dabei darum, dass der Mann wohl weder eine Paraphilie, also eine ungewöhnliche sexuelle Neigung wie Pädophilie, aufweise noch eine psychiatrische Erkrankung wie etwa eine Persönlichkeitsstörung. Wie schon im ersten Prozess 2021, dessen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippt worden war, brachte die Psychiaterin aber eine andere Möglichkeit ins Spiel: Inzest.
Ingolstadt