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Ingolstadt: Landgericht Ingolstadt: Ist der Angeklagte ein notorischer Raser?

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Landgericht Ingolstadt: Ist der Angeklagte ein notorischer Raser?

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    Vor dem Landgericht Ingolstadt wird derzeit ein Prozess zu einem Unfall auf der A9 verhandelt.
    Vor dem Landgericht Ingolstadt wird derzeit ein Prozess zu einem Unfall auf der A9 verhandelt. Foto: Harry Jung

    Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen soll im Oktober 2019 mit seinem BMW M4, den er auf 560 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 350 Kilometer pro Stunde getunt haben soll, mit mindestens 232 Stundenkilometern auf einen Audi A4 aufgefahren sein, dessen 22-jähriger Fahrer sofort nach dem Aufprall starb (wir berichteten). Der BMW-Fahrer muss sich deshalb derzeit wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Nun sagten einige Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten über dessen Fahrstil aus. Und ein Unternehmer, dessen Firma dem Beschuldigten wohl eine Tuning-Software verkauft hat.

    Die Freunde des 23-Jährigen beschrieben den Angeklagten als verantwortungsvollen Fahrer. Die Freundin sagte zum Beispiel: „Er fuhr nicht übervorsichtig, aber er ist auch nicht wie eine Rakete gerast. Ich habe mich nie unwohl gefühlt.“ Von illegalen Straßenrennen oder Beschleunigungsfahrten wusste nach eigener Aussage keiner der Zeugen etwas. Angegeben habe der Beschuldigte mit seinem BMW M4 auch nie. Überhaupt hätten Autos im Freundeskreis gar keine so große Rolle gespielt, waren sich alle einig. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, dass immer wieder Fotos von Autos in einer gemeinsamen WhatsApp-Gruppe gepostet worden seien, ebenso Kommentare über Fahrzeuge und Tuning. Von optischen Veränderungen, die der Angeklagte an seinem Auto vorgenommen hatte, wie ein Spoiler oder Felgen, konnten die Zeugen berichten, von technischen hingegen nicht. Unmittelbar nach dem Unfall und in den Tagen danach, habe der 23-Jährige unter Schock gestanden, sei kaum ansprechbar gewesen und habe viel geweint, sagten die Freunde aus.

    Landgericht Ingolstadt: Der Angeklagte hat eine Tuning-Software bestellt

    Ein weiterer Zeuge, der in derselben Gegend wie der Angeklagte wohnt und sich hobbymäßig mit Autos beschäftigt, zeichnete ein ganz anderes Bild des Angeklagten. Er habe den BMW M4 des Beschuldigten – allerdings nicht den Fahrer selbst – mehrmals deutlich zu schnell fahren sehen mit einer „illegalen“, zu lauten, Geräuschkulisse. Außerdem habe er Gelegenheit gehabt, das Fahrzeug einmal von unten zu betrachten und dabei Schweißnähte an der Abgasanlage erkannt, was darauf hindeute, dass die Katalysatoren entfernt worden sein könnten.

    Den interessantesten Zeugen hatte sich das Gericht für das Ende des Verhandlungstages aufgehoben: der Chef einer Firma, die Tuning-Software für BMW-Modelle verkauft. Er erschien mit Rechtsbeistand und erzählte: Früher habe man die Software über eine App kaufen können mit dem Hinweise für „Offroad“-Benutzung, nun nur noch über die firmeneigene Homepage. Im Impressum heißt es: „Die Nutzung von der Flasher App ist im Bereich der STVO (Straßenverkehrsordnung, Anmerkung der Redaktion) nicht zugelassen!“ Der Firmengründer sagte vor Gericht, die Software sei eigentlich für die Verwendung auf Rennstrecken gedacht. Die Kammer zeigte dem Unternehmer eine E-Mail, die belegt, dass der Angeklagte eine Bestellung für eine Tuning-Software aufgegeben habe. Mit dieser Software sei es möglich, die Höchstgeschwindigkeit des M4 von 250 auf 300 Stundenkilometer zu erhöhen, bestätigte der Zeuge.

    Die Verhandlung wird am 4. März fortgesetzt.

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