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Ingolstadt: Landgericht Ingolstadt: Hat ein 28-Jähriger eine Rentnerin umgebracht?

Ingolstadt

Landgericht Ingolstadt: Hat ein 28-Jähriger eine Rentnerin umgebracht?

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    Hat ein 28-Jähriger eine Rentnerin aus Ingolstadt umgebracht? Diese Frage müssen die Richter am Landgericht Ingolstadt klären.
    Hat ein 28-Jähriger eine Rentnerin aus Ingolstadt umgebracht? Diese Frage müssen die Richter am Landgericht Ingolstadt klären. Foto: Harald Jung

    Es deutet viel darauf hin, dass der Tod der 80-Jährigen aus dem Ingolstädter Stadtteil Haunwöhr qualvoll war: Man fand sie im vergangenen November mit Klebeband umwickelt, mit schweren Verletzungen aufgrund stumpfer Gewalteinwirkung und mit einer Plastiktüte über dem Kopf. Letztlich ist die Frau erstickt.

    Prozessauftakt am Landgericht Ingolstadt war im August

    Seit Mitte August muss sich ein 28-jähriger Brasilianer vor dem Ingolstädter Landgericht für die Tat verantworten. Laut Anklage soll er aus Habgier gemordet haben: Wegen zweier Schmuckschatullen, die er aus dem Haus des Opfers mitgenommen haben soll.

    Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Indizien sind jedoch erdrückend: die Schatullen, die beim Angeklagten gefunden wurden, Fingerabdrücke und DNA-Spuren am Tatort und den Beutestücken. Und nicht zuletzt eine Visitenkarte des Angeklagten, die man im Haus gefunden hat und die die Polizei erst auf die Spur des Brasilianers geführt hat.

    Der Angeklagte glaubt an ein Komplott

    Der Angeklagte, der sich im Prozess zu den Vorwürfen lange nicht geäußert hat, erklärt die Spurenlage so, dass ihm die Tat bewusst untergeschoben werden soll; und zwar von einer – ehemals – befreundeten Familie, deren frühere Vermieterin die 80-Jährige war und die von dieser aus ihrer Wohnung geworfen worden sein soll. Er selbst sei am Tatabend zu eben dieser Wohnung gefahren, die sich unweit des Hauses des Opfers befindet. Weil er dabei Licht im Haus der 80-Jährigen gesehen habe, sei er dorthin gegangen, habe das Haus durch die offen stehende Garage betreten und die alte Frau im Keller gefunden – tot. Fluchtartig habe er daraufhin das Haus verlassen.

    Laut Staatsanwältin habe der Angeklagte heimtückisch und habgierig gehandelt

    Diese Darstellung sei „widersprüchlich, fernliegend und durch die Indizien widerlegt“, sagte Staatsanwältin Miriam Hüller am Dienstag zu Beginn ihres Plädoyers. Für ein „Komplott“ zulasten des Angeklagten gebe es keine Anhaltspunkte. Vielmehr ergebe die Spurenlage „ein klares Bild“. Demnach habe der Angeklagte gegen 20 Uhr bei der alten Dame geklingelt. Weil diese eine Lieferung von Medikamenten erwartete, habe die eigentlich „krankhaft misstrauische“ 80-Jährige geöffnet. Das sei ihr zum Verhängnis geworden: Der Angeklagte habe sie noch im Eingangsbereich überwältigt. Weil dies bereits mit Tötungsabsicht geschehen sei, habe der 28-Jährige nicht nur habgierig, sondern auch heimtückisch gehandelt.

    Die Verteidigung sieht dies – naturgemäß – anders. Was genau und in welcher Reihenfolge passiert sei, habe die Beweisaufnahme nicht zweifelsfrei ergeben, sodass das Mordmerkmal der Heimtücke schon deshalb ausscheide, führte Verteidiger Stefan Roeder aus. Gleiches gelte für Habgier: So sei schon nicht bewiesen, dass die Schmuckschatullen überhaupt aus dem Haus der Geschädigten stammten. Im Übrigen sei das Haus nicht nach Habseligkeiten durchsucht worden. Ein Sparschwein sei ebenso wenig mitgenommen worden wie EC-Karten. Die Darstellung seines Mandanten sei nicht zu widerlegen, es käme eine Reihe anderer Täter in Betracht. Mangels handfester Beweise sei der Angeklagte freizusprechen. Wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, dann höchstens wegen Totschlags.

    Die Staatsanwältin fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an der Rentnerin aus Ingolstadt

    Die Staatsanwältin hingegen hat – neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes – beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Diese sei dann gegeben, wenn Täterpersönlichkeit und Tatbild erheblich von „gewöhnlichen Mordfällen“ abweichen. Zwar sei der 28-Jährige von Freunden als „liebenswert und hilfsbereit“ beschrieben worden. Andererseits habe er einen „parasitären Lebensstil“ gepflegt. Entscheidend sei jedoch, so Miriam Hüller, dass das gebrechliche Opfer „auf übelste Weise zugerichtet“ und „bis zu hundertmal“ auf ihren Kopf und Körper eingeschlagen worden sei. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

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