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Kanzler Scholz als 'Volksschädling': Gericht erlaubt kritische Meinungsäußerung

Ingolstadt

Kanzler Scholz als „Volksschädling“ zu bezeichnen, war zulässig

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    Es war zulässig, dass ein Mann Olaf Scholz als „Volksschädling“ kritisierte, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang März.
    Es war zulässig, dass ein Mann Olaf Scholz als „Volksschädling“ kritisierte, urteilte das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang März. Foto: Christine Ongsiek/Imageplotter/dpa (Symbolbild)

    Drei Jahre lang ist ein heute 72-Jähriger strafrechtlich verfolgt worden, weil er Bundeskanzler Olaf Scholz als „Volksschädling” bezeichnet und Innenministerin Nancy Faeser „Volksvernichtung” vorgeworfen hatte. Nun hat das Bayerische Oberste Landesgericht die vorinstanzlichen Freisprüche des Ingolstädter Amts- und Landgerichts im Ergebnis bestätigt. Mehr noch: Es hat den Rentner vollständig rehabilitiert.

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