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Ingolstadt: Fehlende Gelder und ein Erpresserbrief bei der CSU Ingolstadt

Ingolstadt

Fehlende Gelder und ein Erpresserbrief bei der CSU Ingolstadt

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    Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt im Zusammenhang mit der CSU Ingolstadt.
    Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt im Zusammenhang mit der CSU Ingolstadt. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Nach der medialen Berichterstattungen über mögliche Unregelmäßigkeiten in der Kasse des Ingolstädter CSU-Kreisverbands hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt Ermittlungen eingeleitet. Zum Komplex dieser

    Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelt gegen Unbekannt

    Wie die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Verinika Grieser mitteilt, seien zunächst sogenannte Vorermittlungen aufgenommen worden. Da sich im Zuge dieser Prüfungen "gewisse Verdachtsmomente ergeben" hätten, habe die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses richtet sich gegen Unbekannt. Die Ermittlungen befinden sich erst im Anfangsstadium, betont Grieser. Mehr könne sie dazu im Augenblick aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht sagen.

    Mitte Februar war berichtet worden, dass in der Kasse des CSU-Kreisverbands Ingolstadt Geld fehle - und zwar mehrere 1000 Euro. Grund sei, dass viele Karten für die Schanzer Ballnacht 2023 verschenkt wurden, weil man sich nach der Corona-Pandemie unsicher war, wie viele Besucher kommen würden. Eine eigene Prüfung der CSU hatte allerdings keine Hinweise darauf ergeben, dass Gelder entwendet oder veruntreut worden seien, so die Ingolstädter Partei.

    Ingolstädter CSU-Stadtrat soll Erpresserbrief erhalten haben

    Wie ebenfalls bekannt wurde, hat der CSU-Kreisvorsitzende und -Stadtrat Stefan Huber offenbar einen anonymen Erpresserbrief erhalten, in dem es Medienberichten zufolge darum geht, dass der Politiker von all seinen Ämtern zurücktreten solle, ansonsten werde die Öffentlichkeit über finanzelle Unregelmäßigkeiten innerhalb der Partei informiert.

    Zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens reicht grundsätzlich ein sehr geringer Anfangsverdacht. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

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