Der 54-Jährige, der seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung im östlichen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll, soll für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das jedenfalls hat Staatsanwältin Sarah Maria Frank in ihrem Plädoyer am Montag vor dem Ingolstädter Landgericht beantragt. Verteidigerin Andrea Kremer hielt hingegen eine Haftstrafe von “nicht über vier Jahren” für angemessen. Fraglich ist, ob der Angeklagte überhaupt nochmal auf freien Fuß kommt.
Ingolstadt
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