Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Doppelgängerinnen-Mordprozess

Ingolstadt

Im Doppelgängerinnen-Mordprozess gibt es ein erstes halbes Plädoyer

    • |
    • |
    Das sind die Staatsanwälte im Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt: Kristina Dirnberger und Staatsanwalt als Gruppenleiter Jochen Metz.
    Das sind die Staatsanwälte im Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt: Kristina Dirnberger und Staatsanwalt als Gruppenleiter Jochen Metz. Foto: Dorothee Pfaffel

    Es ist schon fast 17 Uhr am 47. Verhandlungstag des sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozesses am Landgericht Ingolstadt, als das passiert, was eigentlich schon deutlich früher geplant war: Die Plädoyers beginnen. Auch an diesem Tag sah es zunächst nicht mehr danach aus. Eine letzte Zeugenaussage und erneute Anträge - zum Schluss noch ein Befangenheitsantrag, in dem die Verteidiger geschlossen die ganze Kammer ablehnen - ließen die Schlussvorträge mit fortschreitender Zeit unwahrscheinlicher werden. Aber dann tritt Staatsanwalt Jochen Metz doch noch an das hölzerne Rednerpult.

    Er konzentriert sich in seinem Plädoyer auf die beiden Anklagepunkte zu versuchter Anstiftung zum Mord. Denn sowohl Schahraban K. als auch Sheqir K. sind nicht nur wegen Mordes, sondern jeweils auch wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt.

    Metz beginnt mit Sheqir K. Die Beweisaufnahme habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ergeben, dass Sheqir K. die versuchte Anstiftung zum Mord begangen habe. Gemeint ist damit der Sachverhalt rund um die sogenannte Todesliste, auf der Sheqir K. die Namen mehrerer Belastungszeugen notiert haben soll, die er laut Staatsanwaltschaft umbringen oder einschüchtern lassen und somit zum Schweigen bringen wollte. Dabei helfen sollte ihm ein Mithäftling mit kriminellen Kontakten außerhalb der Gefängnismauern, den er in der Untersuchungshaft kennengelernt hatte.

    Metz hält die Schilderungen des Zeugen, der im Verfahren gegen Sheqir K. in dieser Sache ausgesagt hat, für glaubhaft - auch wenn er ein Gefängnisinsasse ist und schon einmal wegen Falschaussage verurteilt wurde. Obgleich Sheqir K.s Abmachung weder einen genauen Ort noch eine genaue Zeit oder eine explizite Entlohnung für die Umsetzung enthalten habe, da ihm dies egal gewesen sei, sei der Tatbestand der versuchten Anstiftung zum Mord erfüllt, weil die Vorgaben dennoch ausreichend konkret seien, argumentiert Metz.

    Die Staatsanwaltschaft im Doppelgängerinnen-Mordprozess muss das Plädoyer unterbrechen

    Der Staatsanwalt gibt zu, dass es sich hier um einen rechtlichen „Grenzfall“ handle. Es sei aber ohnehin nicht von Belang, ob Sheqir K. für die versuchte Anstiftung verurteilt werde, denn er werde für den Mord an Khadidja O. sowieso eine lebenslange Gefängnisstrafe erhalten, ist der Staatsanwalt überzeugt. Die versuchte Anstiftung zu einem Mehrfachmord sei deshalb von Bedeutung, da sie die „menschenverachtende Gesinnung“ des Angeklagten zeige sowie seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit und werde dann relevant, wenn es beim eigentlichen Mordvorwurf um die Frage der besonderen Schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung gehe. Daraus lässt sich folgern, was die Staatsanwaltschaft vermutlich in Bezug auf den Hauptvorwurf fordern wird: lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung - die höchste Strafe, die der deutsche Rechtsstaat zu bieten hat.

    Wenn es um den Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord im Hinblick auf die Angeklagte Schahraban K. geht, sei die Sache eindeutig, findet Metz. Die Deutsch-Irakerin soll eine Art Auftragskiller angeheuert haben, um ihren Schwager töten zu lassen, weil er ihrer Meinung nach für die Trennung von ihrem Mann verantwortlich war. Die Angeklagte habe ganz konkrete Vorgaben zu Ort, Zeit und weiteren Modalitäten der Tötung gemacht. 10.000 Euro sollte der Beauftragte für den Mord, der wie ein Badeunfall aussehen sollte, bekommen. Die Hälfte gab Schahraban K. ihm vorab als Anzahlung, der Mann führte die Tat aber nie aus. Eine Gesprächsaufzeichnung sowie Sprachnachrichten lieferten für die Beauftragung den Beweis, so der Staatsanwalt. Die Angeklagte habe hier einen perfiden Plan bis ins Detail ausgearbeitet. Dies zeige, wozu sie fähig sei. Sie sei keineswegs zartbesaitet und würde beim Anblick von Gewalt in einen Schockzustand verfallen. Nur mache sie sich nicht gerne selbst die Hände schmutzig. Bei ihrem Schwager sei die Angeklagte mit ihrem Mordplan gescheitert, deshalb wollte sie bei Khadidja O. sichergehen und sei mit Sheqir K. mitgefahren, ist der Staatsanwalt überzeugt. Er fordert, Schahraban K. wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu verurteilen.

    Staatsanwältin Kristina Dirnberger muss das Plädoyer der Staatsanwaltschaft aus Zeitgründen am Donnerstag, 14. November, fortsetzen. Dann geht es um den Hauptvorwurf, den Mord an der 23-jährigen Khadidja O. aus Eppingen, die laut Staatsanwaltschaft sterben musste, weil sie der Angeklagten sehr ähnlich sah. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden