Die Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hat entschieden: Das Verfahren um den mutmaßlichen Mord an einer toten Doppelgängerin wird nicht ausgesetzt. Die Verteidigung der Angeklagten Schahraban K. hatte zum Auftakt des Prozesses am Dienstag einen Antrag auf Aussetzung gestellt, weil sie das Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah. Eine Aussetzung kommt für die Kammer zwar nicht in Frage, sie kommt der Verteidigung aber dennoch entgegen.
Ingolstadt