Grundsätzlich ist die Verhandlung im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt öffentlich. Doch am Dienstag droht die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen zu werden. Die Öffentlichkeit kann immer dann ausgeschlossen werden, wenn die Privat- oder Intimsphäre eines Tatverdächtigen oder des Opfers betroffen ist. In diesem Fall die der Angeklagten Schahraban K. Denn der Zeuge Yakup. Ö. sollte Aussagen. Er hatte, wie sich bei seiner Vernehmung herausstellt, eine Affäre mit der Angeklagten Schahraban K.
Ingolstadt