Fünf sollten sterben, acht weitere Belastungszeugen eingeschüchtert werden. Der Angeklagte im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess, Sheqir K., soll vergangenes Jahr in Untersuchungshaft eine "Todesliste" mit Namen, Adressen und Telefonnummern von 13 Menschen angefertigt haben, die ihm im Verfahren gefährlich werden könnten. Dann soll Sheqir K. seinen Mithäftling Ivan C. gefragt haben, ob er – durch seine Kontakte außerhalb der JVA – diese Zeugen für ihn beseitigen lassen könnte. Ist das wahr? Wollte der Angeklagte jemanden zum Mord anstiften? Und was hat er seinem Mitinsassen über das den Tod von Khadidja O. erzählt? Darum geht es am 29. Tag vor dem Landgericht Ingolstadt.
Ingolstadt