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Doppelgängerinnen-Mordprozess: So tickt der Angeklagte Sheqir K.
![Der Angeklagte Sheqir K. hat sich keiner freiwilligen psychiatrischen Untersuchung unterzogen. Der Angeklagte Sheqir K. hat sich keiner freiwilligen psychiatrischen Untersuchung unterzogen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Im Doppelgängerinnen-Mordprozess in Ingolstadt stellt die Psychiaterin ihr Gutachten zum Angeklagten vor, der unzählige Male auf sein Opfer eingestochen haben soll.
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Was ist das für ein Mensch, der eine 23-jährige Frau mit 56 Messerstichen umgebracht haben soll? An Tag 34 im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt stellt die psychiatrische Sachverständige ihr Gutachten zum Angeklagten Sheqir K. vor. Sie musste den 25-jährigen Kosovaren allerdings begutachten, ohne ihn gesprochen oder untersucht zu haben - denn das hat er verweigert.
Zunächst sieht es so aus, als dürfte die Sachverständige ihr Gutachten gar nicht vortragen. Sheqir K.s Verteidiger stellen einen Antrag, dass die Psychiaterin die Informationen, die sie aus der Akte eines früheren Verfahrens hat, nicht vortragen darf. Das Jugendstrafverfahren sei bereits aus dem Bundeszentralregister getilgt und dürfe daher nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwendet werden, so die Begründung. Ob es sich um Inhalte handelt, die zwingend verfahrensrelevant sind und für die deshalb eine Ausnahme gilt, müsse die Kammer und nicht die Gutachterin entscheiden. Nach einigem Hin und Her darf die Psychiaterin ihren Bericht dann aber doch präsentieren. Das Gutachten stützt sich rein auf Akten sowie auf Zeugenaussagen und Beobachtungen während des Prozesses.
Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt: Angeklagter schuldfähig
Die Psychiaterin beginnt mit Shekir K.s Kindheit: Er ist das jüngste von drei Kindern, hat einen schwerbehinderten Bruder sowie eine Schwester, die inzwischen selbst Kinder hat. Die Eltern wurden getrennt, woraufhin die Mutter mit den drei Kindern aus dem Kosovo nach Deutschland ging. Bei der Mutter und dem Bruder wohnte der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung. Er sei ein Familienmensch, der sich sehr kümmere, beschreibt die Gutachterin den 25-Jährigen. So soll sich Sheqir K. über den Einsatz des Sondereinsatzkommandos bei seiner Festnahme beschwert haben, weil sein Bruder dadurch nachhaltig verstört worden sei. Der Angeklagte sehe sich als Versorger der Familie und als Beschützer, fährt die Psychiaterin fort. Insbesondere seinen kleine Nichten und Neffen sei er sehr zugetan. Seine Familie besuche Sheqir K. auch im Gefängnis. Trotz seiner "Entwurzelungserfahrung" als Baby habe sich der Angeklagte normal entwickelt und 2015 einen Mittelschulabschluss gemacht. Er musste allerdings ein Schuljahr wiederholen und war Teil der Klasse für schwierige Jugendliche. In der Schulzeit sei Sheqir K. wohl wegen seines Übergewichts gehänselt worden und habe auch selbst herumgepöbelt. Nach der Schulzeit wechselte der Angeklagte mehrmals die Lehrstelle und übte verschiedene Gelegenheitsjobs aus. Er arbeitete zum Beispiel als Hilfsarbeiter auf dem Bau, vorwiegend als Maler. Der häufige Wechsel deute auf eine niedrige Frustrationstoleranz und ein mangelndes Durchhaltevermögen hin, so die Psychiaterin. Sie konnte bei dem Angeklagten jedoch weder eine Neigung zu Gewalttaten feststellen noch zur Straffälligkeit.
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Insgesamt gebe es bei Sheqir K. keine Hinweise auf seelische oder kognitive Störungen, fast die Gutachterin zusammen. Ebenso wenig auf eine Persönlichkeits- oder Bewusstseinsstörung. Es deute auch nichts auf eine Intelligenzminderung hin oder auf eine hirnorganische Störung oder auf eine Störung der psychischen Funktionen. Hinweise auf einen schwerwiegenden Rausch während der Tat würden ebenfalls nicht vorliegen. Die große Anzahl an Messerstichen, mit denen das Opfer getötet wurde, spreche nicht unbedingt für eine Übertötung, sondern könnte schlicht auf die fehlende Erfahrung mit der Tötung von Menschen zurückzuführen sein, erklärt die Expertin. Wenn überhaupt, könne man beim Angeklagten von einer leichtgradigen Substanzkonsumstörung sprechen im Hinblick auf Cannabis. Die Psychiaterin sieht hier aber keinen Zusammenhang mit der Tat. Ihr Fazit: Bei Sheqir K. deute nichts auf eine geminderte Einsichtsfähigkeit oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit hin und somit auch auf nichts, was seine Schuldfähigkeit reduziere oder in Frage stelle.
Sheqir K.s Verteidiger Klaus Wittmann und Thilo Bals legen nach Verlesung des Gutachtens Widerspruch dagegen ein, insofern es sich um Erkenntnisse handelt, die die Psychiaterin aus vorangegangenen Ermittlungsakten des Angeklagten erlangt hat. Aber nicht nur das. Weil die Kammer nicht auf die vorher formulierten Anträge eingegangen ist, stellen die Anwälte zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter samt Schöffen. Verteidiger Bals erklärt: Da sich die Kammer aus Sicht des Angeklagten weigere, zu prüfen, ob und bei welchen Akten aus der Vergangenheit eine Ausnahme vorliege, hege der Angeklagte Zweifel an der Unparteilichkeit der Kammer. Aufgrund der ablehnenden Entscheidungen der Kammer dränge sich außerdem der Eindruck auf, dass man das Verfahren einfach bald zu Ende bringen möchte.
Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt: Darum geht es
Das wird den Angeklagten vorgeworfen: Am 16. August 2022 soll Schahraban K. gemeinsam mit Sheqir K. die 23-jährige Khadidja O. getötet haben, weil sie der Angeklagten ähnlich sah. So wollte Schahraban K. ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen. Eine geeignete Doppelgängerin soll die Deutsch-Irakerin auf Social Media gesucht haben. Schahraban K. sagt, sie sei unschuldig. Ihren Mitangeklagten, der zu den Vorwürfen schweigt, hat sie schwer belastet.
Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am Dienstag, 9. Juli, fortgesetzt. Dann geht es um das psychiatrische Gutachten zur Angeklagten Schahraban K.
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