Es ist Tag 47 im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess. Der „Magier“, der schon vor drei Wochen als Zeuge geladen war und sich als jesidischer Scheich entpuppte, soll erneut aussagen, weil die Dolmetscherin beim letzten Mal lückenhaft und teils nicht ganz richtig übersetzt haben soll. Diesmal ist ein Dolmetscher da, der den Dialekt des Irakers beherrschen soll. Seine Aussage bleibt trotzdem wirr. Ob heute noch plädiert wird? Es sieht danach aus – doch dann kündigen die Verteidiger plötzlich an, dass sie die Plädoyers der Staatsanwaltschaft aufzeichnen wollen, was nach aktueller Rechtsprechung in Deutschland üblicherweise nicht gestattet ist.
Ingolstadt
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