Der eine war mal Klassensprecher, die andere ist als Kind mit ihrer Familie aus dem Irak geflohen. An Tag 36 im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt geht es um die Vergangenheit der beiden Angeklagten beziehungsweise um ihre „persönlichen Verhältnisse“, wie es im Gerichtsjargon heißt. Zuvor geben die Staatsanwaltschaft, die Nebenklagevertreterin und die Anwälte von Sheqir K. aber noch eine Stellungnahme zum Beweisantrag auf ein IT-forensisches Gutachten ab, den die Verteidigung der Schahraban K. kürzlich gestellt hat. Außerdem verliest der Vorsitzende Richter an diesem Donnerstag etwaige Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR), sollte es hinsichtlich der Angeklagten welche geben. Das BZR gibt Aufschluss über eine mögliche kriminelle Vorgeschichte der beiden.
Ingolstadt
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