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Ingolstadt: Doppelgängerinnen-Mord: Hat ein Dritter die Frauen angeworben?

Ingolstadt

Doppelgängerinnen-Mord: Hat ein Dritter die Frauen angeworben?

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    Schahraban K. betritt immer mit verdecktem Gesicht den Gerichtssaal.
    Schahraban K. betritt immer mit verdecktem Gesicht den Gerichtssaal. Foto: Cornelia Hammer, dpa

    Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, sie hätten die 23-jährige Khadidja O. mit 56 Messerstichen getötet, weil die Angeklagte ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen wollte. Um eine geeignete Doppelgängerin zu finden, soll Schahraban K. Frauen, die ihr ähnlich sahen, auf Instagram kontaktiert haben. Entsprechende Nachrichten fanden die Ermittler bei der Auswertung mehrerer Instagram-Konten, die sie der Angeklagten zuordnen. Doch was wäre, wenn Schahraban K. diese Nachrichten gar nicht selbst geschrieben hätte? Was, wenn sich irgendjemand anderes Zugang zu den Accounts verschafft und die Texte mit den Anwerbeversuchen verschickt hätte? Beweisanträge, die sich mit dieser Möglichkeit befassen, haben die Verteidiger der 25-jährigen Deutsch-Irakerin nun am Landgericht Ingolstadt vorgebracht. Sollten an diesem Teil der Anklageschrift begründete Zweifel aufkommen - könnte das die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ins Wanken bringen?

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