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Ingolstadt: Doppelgängerinnen-Mord: Entlastet IT-Gutachten die Angeklagte?

Ingolstadt

Doppelgängerinnen-Mord: Entlastet IT-Gutachten die Angeklagte?

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    Der Vater der Getöteten sitzt seit Langem wieder im Gerichtssaal, neben ihm seine Anwältin Monja Szerafy. Der Vater tritt als Nebenkläger auf.
    Der Vater der Getöteten sitzt seit Langem wieder im Gerichtssaal, neben ihm seine Anwältin Monja Szerafy. Der Vater tritt als Nebenkläger auf. Foto: Dorothee Pfaffel

    Die Nachrichten, mit denen Khadidja O. im August 2022 in den Tod gelockt wurde, sind Dreh- und Angelpunkt der Anklage im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess. Insbesondere, wenn es um die Angeklagte Schahraban K. geht, die den Plan, wie sie ihren eigenen Tod vortäuschen könnte, ausgeheckt und passende Frauen über Instagram angeschrieben haben soll. Mehr als 20 potentielle „Doppelgängerinnen“ soll die Deutsch-Irakerin kontaktiert haben - nur, weil sie ihr mehr oder weniger ähnlich sahen. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Doch was, wenn gar nicht sicher bewiesen werden kann, dass die Angeklagte diese Nachrichten verfasst hat? Ein IT-forensisches Sachverständigen-Gutachten soll die mittlerweile 25-Jährige entlasten. Ein solches hat ihre Verteidigung vor Kurzem beantragt - nun will sich die Kammer dazu äußern. Außerdem sind am 37. Tag im Doppelgängerinnen-Mordprozess einige Ingolstädter Zeugen ein zweites Mal geladen. Ob ihre Erinnerungen diesmal wieder genauso lückenhaft sind?

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