Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neuburg
Icon Pfeil nach unten

Ingolstadt: Der Ton im Doppelgängerinnen-Mordprozess wird schärfer

Ingolstadt

Der Ton im Doppelgängerinnen-Mordprozess wird schärfer

    • |
    Es geht um jede Menge Daten im Doppelgängerinnen-Mordprozess.
    Es geht um jede Menge Daten im Doppelgängerinnen-Mordprozess. Foto: Dorothee Pfaffel

    Um Daten, Daten und nochmal Daten geht es am 31. Verhandlungstag im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt. Nachdem am Dienstag der Ermittlungsführer der Kriminalpolizei Ingolstadt ausgesagt hat, stellt heute eine weitere Polizeibeamtin ihre Ermittlungsergebnisse vor. Diesmal stehen Telekommunikationsspuren im Vordergrund, also Anrufe, aber auch Standortdaten, die anhand der Funkzellen, in die ein Mobiltelefon eingeloggt ist, übertragen werden. Los geht es aber erst einmal mit einem Scharmützel zwischen den Verteidigern.

    Landgericht Ingolstadt: Verteidiger wird beleidigend

    Vor einer Woche hatte der Ingolstädter Rechtsanwalt Klaus Wittmann, der Sheqir K. vertritt, eine Erklärung zu einem Zeugen abgegeben. Er warf darin unter anderem den Verdacht auf, dass ein Mithäftling seinen Mandanten in der JVA ausspionieren sollte. Außerdem sagte Wittmann, dass es sich bei der "Todesliste", die sein Mandant verfasst haben soll, lediglich um eine Auflistung wichtiger Zeugen handle, mit denen man sich juristisch auseinandersetzen müsse, nicht aber um zu beseitigende Belastungszeugen. Daraufhin sprach sich Johannes Makepeace, einer der Anwälte von Schahraban K., dafür aus, diese Verteidigererklärung als Äußerung des Angeklagten Sheqir K. zu werten. 

    Am Donnerstag reagiert Wittmann nun auf den Antrag von Makepeace: Dieser sei abzulehnen, da unhaltbar. Sein Mandant habe sich in "keiner Art und Weise geäußert". Makepeace’ Gedankengang sei "völlig absurd", sein Antrag "vollends unverschämt", Teile davon seien reine Erfindung. Der Ingolstädter ist der Ansicht, den Argumenten des Münchners fehle "die geistige Schärfe". 

    Erst nach dieser Stellungnahme geht es wieder um den eigentlichen Fall: Sieben verschiedene Handynummern sind auf die Angeklagte registriert, berichtet die Polizeibeamtin im Zeugenstand. Aber es wurden wohl nicht alle von der Deutsch-Irakerin selbst genutzt. Das hauptsächlich verwendete Handy von Schahraban K. war ein iPhone. Mit dem hat sie laut Telekommunikationsdaten am 17. August 2022 um 1.30 Uhr und um 1.32 Uhr, also nachdem die Leiche gefunden wurde, versucht, ihren Mitangeklagten Sheqir K. anzurufen. Dabei ist sie doch ihrer eigenen Einlassung zufolge vor dem Kosovaren geflüchtet und hatte Todesangst?

    Darum geht es im Doppelgängerinnen-Mordprozess von Ingolstadt

    Was wird den Angeklagten zur Last gelegt? Am 16. August 2022 soll Schahraban K. gemeinsam mit Sheqir K. die 23-jährige Khadidja O. getötet haben, weil sie der Angeklagten ähnlich sah. So wollte Schahraban K. ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen. Um eine geeignete Doppelgängerin zu finden, soll die Deutsch-Irakerin gezielt junge Frauen auf Social Media kontaktiert haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hinsichtlich beider Beschuldigter lautet auf versuchte Anstiftung zum Mord und Mord. Schahraban K. hat sich bereits zur Tat geäußert. Ihren Schilderungen nach ist sie unschuldig. Ihren Mitangeklagten, der schweigt, hat sie allerdings schwer belastet. 

    Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden