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Ingolstadt: Prozess in Ingolstadt: Der Auftragskiller, der nicht töten wollte

Ingolstadt

Prozess in Ingolstadt: Der Auftragskiller, der nicht töten wollte

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    Er sollte einen anderen Mann für 10.000 Euro umbringen, doch er weigerte sich. Jetzt stand der Ingolstädter dennoch vor Gericht: wegen Betrugs. Der Fall spielt vor dem Hintergrund des Doppelgängerinnen-Prozesses, der aktuell am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird.
    Er sollte einen anderen Mann für 10.000 Euro umbringen, doch er weigerte sich. Jetzt stand der Ingolstädter dennoch vor Gericht: wegen Betrugs. Der Fall spielt vor dem Hintergrund des Doppelgängerinnen-Prozesses, der aktuell am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Vor dem Amtsgericht Ingolstadt ging es vor ein paar Tagen um einen Auftragsmord, der nie passiert ist. Und doch wurde das Ganze ein Fall für die Justiz. Denn ein Mann hat 5000 Euro als Anzahlung kassiert, aber die Gegenleistung - den Mord - ist er schuldig geblieben. Deshalb war der 35-Jährige wegen Betrugs angeklagt. 

    Schahraban K. ist angeklagt, ihre Doppelgängerin umgebracht zu haben

    Der ganze Fall spielt vor dem Hintergrund des Doppelgängerinnen-Prozesses, der aktuell am Landgericht in Ingolstadt verhandelt wird. Der 24-jährigen Schahraban K. wird in diesem Verfahren vorgeworfen, mit einem Komplizen ein Mordkomplott ausgeheckt und eine gleichaltrige Frau, die ihr zum Verwechseln ähnlich sah, im August 2022 getötet zu haben. Grund für diesen perfiden Mord sollen familiäre Streitigkeiten gewesen sein. Angeblich, so heißt es in der Anklage, wollte Schahraban K. untertauchen, um so ihrer Familie entfliehen zu können. Dafür musste ihre Doppelgängerin sterben. 

    Bereits vier Wochen davor sollte wohl, wäre es nach dem Willen der 24-Jährigen gegangen, ein anderer Mensch sterben. Dazu hatte sie laut Anklage einen 35-Jährigen als Auftragskiller angeheuert. Der sollte ihren Schwager umbringen, der sich bei dem Familienstreit auf die aus ihrer Sicht falsche Seite geschlagen hatte. 10.000 Euro bot sie einem Bekannten dafür. Der ging auf das Angebot ein, blieb aber den Mord schuldig. 

    Kennengelernt hatten sich die beiden einige Zeit vorher im geschäftlichen Kontext; als es um den geplanten Mord ging, kramte sie seine Nummer wieder heraus und schrieb ihm eine Nachricht. Beide trafen sich in den Tagen darauf einige Male, um die Tat zu besprechen. Am 20. Juli 2022 übergab sie ihm dann in München 5000 Euro - es sollte der Vorschuss für den Mord sein. Die Forderung: Vier Tage habe er Zeit, den Schwager zu töten. Am besten wäre es, er würde die Leiche in den Starnberger See werfen, legte sie ihm nahe. Als Beweis solle er ihr Bilder von der Tat schicken. Danach wollte sie ihm die noch ausstehenden 5000 Euro geben.

    Der Angeklagte aus Ingolstadt hatte nie vor, den Schwager von Schahraban K. umzubringen

    Doch die Tage vergingen - und nichts geschah. Obwohl die Frau den 35-Jährigen immer wieder drängte, das Vorhaben doch endlich in die Tat umzusetzen, reagierte der Angeklagte in den Wochen darauf kaum. Er habe es von vornherein nur auf das Geld abgesehen gehabt, ließ er über seinen Verteidiger vor Gericht erklären. Davon ging auch die Staatsanwaltschaft aus. Demnach hatte der Ingolstädter "von Anfang an nicht ernstlich vor, den Zeugen (...) zu töten". Sein Plan, dass er bei einem solch dubiosen Deal wohl nie vor Gericht landen würde, ging hingegen nicht auf. 

    Richter Matthias Martin verurteilte den 35-Jährigen schließlich zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Von den 5000 Euro, die der Angeklagte von Schahraban K. kassiert hatte, sieht die Ingolstädterin nichts mehr. Das Geld muss der Ingolstädter an die Staatskasse zahlen.

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