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Ingolstadt: BGH hebt Landgerichtsurteil auf: Missbrauchsfall wird neu verhandelt

Ingolstadt

BGH hebt Landgerichtsurteil auf: Missbrauchsfall wird neu verhandelt

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    Ein Mann soll sich zu seiner Stieftochter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ins Bett gelegt und diese sexuell missbraucht haben.
    Ein Mann soll sich zu seiner Stieftochter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ins Bett gelegt und diese sexuell missbraucht haben. Foto: Uwe Zucchi (Symbolbild)

    Sexueller Missbrauch von Kindern gehört zu den schlimmsten Verbrechen, die man sich vorstellen kann. Gleichzeitig ist es bei diesen Taten besonders schwer herauszufinden, was genau passiert ist. Denn meist geschehen sie im Verborgenen, ohne weitere Zeugen. Gibt es keine DNA-Spuren, steht Aussage gegen Aussage. So auch in dem Fall, der vor zwei Jahren am Ingolstädter Landgericht verhandelt wurde: Ein Mann, heute 48 Jahre alt, soll seine Stieftochter, die aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen stammt, 2016/2017 mehrmals schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Erst nach einiger Zeit vertraut sich das Mädchen, damals elf beziehungsweise zwölf Jahre alt, seiner Mutter an, erst über ein Jahr später gehen sie zur Polizei. Beweise – sofern sie existiert haben – gibt es keine mehr. Es kommt zu Vernehmungen und schließlich im Februar/März 2021 zur Hauptverhandlung am Landgericht. Obgleich der Angeklagte alles abstreitet, sieht es der damalige Richter nach sechs Prozesstagen als erwiesen an, dass die Taten, die dem Beschuldigten vorgeworfen werden, im Wesentlichen so passiert sind. Das Urteil der Jugendkammer lautet: acht Jahre Haft. Doch der Mann legt Rechtsmitteil ein – und seine Revision hat Erfolg. "Das Urteil mitsamt den Feststellungen hält sachrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Beweiswürdigung erweist sich als durchgreifend rechtsfehlerhaft", heißt es unter anderem im Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember 2021. 

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